Guten Abend!
Ich wünsche noch ein frohes, neues Jahr!
Ich habe eine Frage:
Mein Freund und ich sind Bundesbeamte. Aus einer früheren Beziehung habe ich zwei Kinder (geteiltes Sorgerecht, Kindergeld erhalte ich, Ex ist nicht verheiratet und hat keinen eigenen Anspruch auf Familienzuschlag). Wir wohnen in einem Haushalt (Betreuung erfolgt im Residenzmodell, Meldeanschrift der Kinder ist ebenfalls bei uns). Ich erhalte im Moment den Familienzuschlag Stufe 1 und 2 (für 2 Kinder).
Wir erwarten ein weiteres Kind.
Ich werde auch für unser drittes Kind das Kindergeld beantragen. So erhalte ich im Mutterschutz FZ Stufe 1 und 2 für 3 Kinder. In meiner anschließenden Elternzeit wollen wir gern wechseln. Wenn ich es in anderen Beiträgen richtig verstanden habe, ist ein Wechsel der Bezugsberechtigung des Kindergeldes für das gemeinsame leibliche Kind unproblematisch, sollte nur rechtzeitig angezeigt werden. Dann müsste mein Freund FZ Stufe 1 und 2 für 1 Kind erhalten können, während ich in Elternzeit bin.
Habe ich das richtig verstanden?
Ich wüsste gern, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist, dass mein Freund während meiner Elternzeit auch für unsere beiden großen Kinder FZ Stufe 2 erhält.
Müsste die Bezugsberechtigung für das Kindergeld zwangsläufig auf ihn übertragen werden (und (wenn das jemand weiß) wäre das auch ohne Zustimmung des Ex möglich)?
Würde sich etwas ändern oder vereinfachen, wenn wir verheiratet wären?
Vielen Dank für die Antworten!