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Interner Jobwechsel = Tätigkeitsänderung?

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Johann:
Moin,

ich habe vor, mich in meiner Behörde auf eine Stelle zu bewerben, die mit der selben Eingruppierung angegeben ist wie meine bisherige Stelle.

1) Sollte ich nun ausgewählt werden, würde dies doch nur eine eingruppierungsirrelevante Tätigkeitsänderung darstellen und an Stufenzuordnung sowie Stufenlaufzeit würden sich keine Änderungen ergeben, korrekt?

2) Ich würde auch keinen neuen Arbeitsvertrag, sondern lediglich ein Schriftstück über die Tätigkeitsänderung erhalten, korrekt?

Vielen Dank

XTinaG:
1) Ja

2) Sofern der öffentliche Arbeitgeber die Stelle ausgeschrieben hat, kann auch die Ausschreibung den gesonderten Nachweis der Tätigkeitsänderung nach NachwG ersetzen, sofern sie den Voraussetzungen genügt.

Johann:
Dankeschön.

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