Autor Thema: Nebenabrede: Abänderung/Kündigung möglich?  (Read 3300 times)

Levana

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Hallo,

ich arbeite im SuE in einer Kita. In meinem AV steht folgender Passus:

"Es wird folgende Nebenabrede vereinbart:
Die Arbeitszeit nach §1 ist variabel. Sie wird anhand des Personalbedarfs auf der Grundlage der zu betreuenden Kinder - nach der Kita-Personalverordnung - ermittelt."

Laut AV habe ich 30 Wochenstunden plus Anzahl X durch die Nebenabrede, was in den letzten Jahren durchgehend 33-38h waren. Auf 30h habe ich nie gearbeitet.

Nach meiner Elternzeit möchte ich nur noch die 30h arbeiten gehen, da ich mit Pausen- und Fahrtzeiten auf knapp 40h komme und mein Kind nur einen 40h Platz in der Kita bekommt. Eine längere Betreuungszeit möchte ich auch nicht beantragen.

Was wäre möglich und richtig?

- Antrag auf Teilzeit obwohl schon Teilzeit mit 30h besteht?
- Kündigung der Nebenabrede? Dazu ist im AV nichts weiter erwähnt, also wohl nicht möglich?

Ich möchte das gerne rechtlich sicher und verbindlich mit dem AG vereinbaren. Bisher war es so, dass man die Mehrstunden einfach schriftlich mitgeteilt bekommt und wenig Mitspracherecht hat...

Danke für eure Hilfe

Johann

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Antw:Nebenabrede: Abänderung/Kündigung möglich?
« Antwort #1 am: 13.01.2022 11:02 »
Es wäre möglich, eine Vertragsänderung durchzuführen, die diese Nebenabrede ergänzt oder außer Vollzug setzt.
Dafür beredest du mit deinem Arbeitgeber die Modalitäten, dieser bereitet eine Vertragsänderung vor, in der meist drin steht, dass sich Teil X folgendermaßen ändert und ihr kriegt jeweils eine von beiden Parteien unterschriebene Version.
Damit wäre es rechtlich sicher.

Was du möchtest und draus machst ist dabei Verhandlungssache.
Für dich am Einfachsten wäre natürlich, diese Nebenabrede streichen zu lassen, weil so klar definiert ist, dass deine Arbeitszeit genau die 30h sind.

Levana

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Antw:Nebenabrede: Abänderung/Kündigung möglich?
« Antwort #2 am: 13.01.2022 11:43 »
Danke dir. Dann werde ich versuchen mit dem AG eine Vertragsänderung auszuhandeln und hoffe er stimmt dem zu. 

WasDennNun

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Antw:Nebenabrede: Abänderung/Kündigung möglich?
« Antwort #3 am: 13.01.2022 12:01 »
Falls nicht, dann musst du ihn zwingen oder einen AG suchen der dich nur 30h arbeiten lässt.
Zumindest in unserer Gegend dürfte das kein Problem sein.

Levana

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Antw:Nebenabrede: Abänderung/Kündigung möglich?
« Antwort #4 am: 13.01.2022 12:15 »
Das wäre hier auch gut möglich, Erzieher werden gesucht und die meisten Stellen sind 25-30h. Auch in meiner Kita wird gerade neu eingestellt, da eine Erzieherin in Rente geht und eine im Beschäftigungsverbot ist.

Sollte Grund genug für den AG sein dem zuzustimmen statt noch eine Fachkraft zu verlieren.  ;)

Levana

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Antw:Nebenabrede: Abänderung/Kündigung möglich?
« Antwort #5 am: 06.04.2022 12:28 »
Ich dachte das Thema ist erledigt, nach einem Gespräch mit meiner Kitaleitung aber doch nicht.

Sie will mir weder mündlich noch schriftlich eine Reduzierung auf 30h zusagen. Noch besser, ich soll ab sofort nur noch Spätdienste gehen da sie mich in den Hort versetzt. Vorher bin ich 8:30-15:00 arbeiten gegangen, jetzt 11-16:30. Das ich mein Kind in der Krippe nicht bis 17:00 betreut bekomme ist egal. Und sollten Kollegen ausfallen, dann muss ich 8h arbeiten.

Gilt hier denn §11 TvöD überhaupt nicht? Es kann doch nicht sein, dass die Nebenabrede einem zu Vollzeit verpflichtet ohne dass man etwas daran tun kann. Ich weiß von einer Kollegin die vor einigen Jahren auch auf 20h reduziert hat, aber die kann ich leider nicht mehr fragen.

Bewerbungen auf andere Stellen laufen, aber kurzfristig ist das keine Lösung für das Problem.

Opa

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Antw:Nebenabrede: Abänderung/Kündigung möglich?
« Antwort #6 am: 06.04.2022 12:42 »
Deine Teilzeitvereinbarung aufgrund der Betreuungspflichten für das eigene Kind unterliegt einem besonderen Schutz, der das Direktionsrecht des Arbeitgebers einschränken kann. Das betrifft gerade auch die Lage und Verteilung der Arbeitszeit.
Unmittelbar aus dem Teilzeitbefristungsgesetz ergeben sich für deine Situation Rechte, die nicht durch einzelvertragliche Vereinbarungen verfallen. Das TzBfG ist zu beachten, wenn z.B. für die Tätigkeit im Hort mehrere Mitarbeiter in Frage kämen und darunter auch welche ohne eigene Betreuungspflichten sind (mittelbarer Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot).

Arbeitsrechtlich gäbe es gute Chancen, gegen die Entscheidung vorzugehen. Ein Anwalt würde hier u.a. auf Willkür prüfen.

Persönlich ist oft jedoch der einfachere Weg, sich eine neue Stelle zu suchen. Was in einem Mangelberuf ja schnell und easy fluppen wird. Und für die Zukunft lernen, von vornherein eine solche Klausel nicht zu unterschreiben, wenn im Grunde klar ist, dass man diese Verpflichtungen nicht erfüllen will/kann.

Organisator

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Antw:Nebenabrede: Abänderung/Kündigung möglich?
« Antwort #7 am: 06.04.2022 12:46 »
Ich dachte das Thema ist erledigt, nach einem Gespräch mit meiner Kitaleitung aber doch nicht.

Sie will mir weder mündlich noch schriftlich eine Reduzierung auf 30h zusagen. Noch besser, ich soll ab sofort nur noch Spätdienste gehen da sie mich in den Hort versetzt. Vorher bin ich 8:30-15:00 arbeiten gegangen, jetzt 11-16:30. Das ich mein Kind in der Krippe nicht bis 17:00 betreut bekomme ist egal. Und sollten Kollegen ausfallen, dann muss ich 8h arbeiten.

Gilt hier denn §11 TvöD überhaupt nicht? Es kann doch nicht sein, dass die Nebenabrede einem zu Vollzeit verpflichtet ohne dass man etwas daran tun kann. Ich weiß von einer Kollegin die vor einigen Jahren auch auf 20h reduziert hat, aber die kann ich leider nicht mehr fragen.

Bewerbungen auf andere Stellen laufen, aber kurzfristig ist das keine Lösung für das Problem.

Dann sprich nicht mit der Kitaleitung, sondern mit deinem Arbeitgeber. Der ist derjenige, der über dein Teilzeitbegehr entscheidet, wenn nich ohnehin ein Rechtsanspruch (wg. Kind) besteht.

Levana

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Antw:Nebenabrede: Abänderung/Kündigung möglich?
« Antwort #8 am: 06.04.2022 19:18 »
Ich habe im Januar die Änderung der Arbeitszeit schriftlich beantragt. Telefonisch wurde mir vom AG mitgeteilt, dass man die Nebenabrede nicht rausnimmt aber meinen Wunsch (30h) der Kitaleitung mitteilt. Allerdings müsse sie sich nicht dran halten, bei den anderen Kitas klappt das aber eben mit "gutem Willen".

Zitat
Und für die Zukunft lernen, von vornherein eine solche Klausel nicht zu unterschreiben, wenn im Grunde klar ist, dass man diese Verpflichtungen nicht erfüllen will/kann.

Ich habe diese Klausel jahrelang erfüllt und bisher wurde bei Erhöhung der Arbeitszeit immer vorher gefragt, wer die Mehrstunden haben möchte. Da alle 3 Monate der Personalbedarf neu berechnet wird war die Abrede schon logisch für mich. Andere Kollegen sind ohne Probleme in TZ gegangen, ich vermute meine Leitung möchte mich gerne loswerden und macht mir die Stelle daher so unbequem wie möglich.

Ich habe jetzt den AG noch einmal schriftlich mit 14-tägiger Fristsetzung aufgefordert über den Antrag zu entscheiden. Ansonsten geht es dann den Weg übers Arbeitsgericht.

Zitat
Was in einem Mangelberuf ja schnell und easy fluppen wird.

Tatsächlich im 25km Umkreis nicht eine Stelle drin. Initiativbewerbungen laufen aber. Kündigungsfrist läuft eh bis Ende Juni, sollte keinem Aufhebungsvertrag zugestimmt werden.

Levana

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Antw:Nebenabrede: Abänderung/Kündigung möglich?
« Antwort #9 am: 16.05.2022 18:37 »
Falls jemand mit ähnlichem Problemen auf den Thread aufmerksam wird und der Vollständigkeit halber:

Der AG hat nicht eingelenkt, verlangt mindestens 35 Wochenstunden plus Bereitschaft Vollzeit zu gehen. Das dem die fehlende Kinderbetreuung entgegensteht ist irrelevant, ich soll mein Kind einfach auf 10h/Tag hochsetzen.

Das Ganze liegt jetzt beim Anwalt der alles prüft. Die Nebenabrede ist zudem rechtlich nicht haltbar, da keine Mindest- und Höchststundenzahl festgelegt ist. Man könnte mich damit auf 0 oder 40 Stunden setzen, so wie es dem AG gerade passt. Damit ist sie intransparent und anfechtbar (so man die Kosten dafür zahlen will).

Ich hoffe dass der AG einlenkt wenn der Anwalt sich einschaltet und das endlich klärt. Bewerbungen auf andere Stellen laufen, aber tatsächlich ist hier im 30km Umkreis nichts zu finden (außer Kinderheime mit Schichtdienst).