Autor Thema: Umstellung von TV EKBO auf TV SuE-nachträgliche Verlängerung der Stufenlaufzeit  (Read 1675 times)

ErzieherinBerlin

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Hallo!

Ich wurde bei der Einstellung als Erzieherin 2017 in Stufe 3 (TV EKBO) eingestuft. Nach der Umstellung auf den TV SuE bin ich erst 2022 in Stufe 4 reingekommen, nach 5 Jahren (anstatt nach 4 Jahren). Mir wurde gesagt, dass die Verlängerung der Stufenlaufzeit rückwirkend in der 3. Stufe stattfand. Das bedeutet, dass ich rückwirkend in Stufe 2 eingestellt worden bin.
Meine Frage lautet: ist dieser Vorgang rechtmäßig? Und wenn ja oder nein, wo findet man diese Regelung?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

VG

XTinaG

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Keiner der beiden Tarifverträge ist Thema dieses Unterforums. Oder ist mit "TV SuE" der TVÖD gemeint?

ErzieherinBerlin

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Ja, TV SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) ist im TV öD drin.

XTinaG

  • Gast
Nein. Es gibt im TVÖD keinen TV SuE. Innerhalb des BT-V des TVÖD gibt es jedoch Sonderregelungen zum SuE. Zudem enthält der TVÖD eine eigene Entgelttabelle für Beschäftigte im SuE.

Wie geschah diese "Umstellung"?

ErzieherinBerlin

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Ja, das meinte ich. TV EKBO (Kirche) wurde beendet für alle Mitarbeiter, die nach dem Tarif eingestellt waren. Stattdessen kam TV SuE oder TV öD.
Ich habe bei der Verwaltung angerufen und mir wurde gesagt, dass infolge der Umstellung bzw. Anpassung auf den neuen Tarifvertrag alle vorherigen Stufen in Jahren verlängert wurden, auch wenn man in den ersten Stufen nicht beim jeweiligen Arbeitgeber (Kirchengemeinde) eingestellt war. 

XTinaG

  • Gast
Tarifverträge finden (Allgemeinverbindlichkeit mal außen vorgelassen) aufgrund beiderseitiger Tarifbindung, arbeitsvertraglicher Bezugnahme oder arbeitsvertraglicher Gleichstellung Anwendung. Hier wird der entsprechende Tarifvertrag durch eine arbeitsvertragliche Bezugnahme- oder Gleichstellungsabrede Geltung gefunden haben. Es bedurfte für die "Umstellung" also einer arbeitsvertraglichen Abrede. Wie war diese ausgestaltet und welchen Inhalt hatte diese?

Isi

  • Gast
Um diese Frage auch nur zu verstehen bräuchte man mehr Informationen -

Einstellung wann durch wen (angewendeter Tarifvertrag ist hier klar)

Umstellung des Trägers wann, Überleitungsregeln durch wen festgelegt? Abrede in den Arbeitsverträgen bezüglich der "Umstellung"?

Was gilt jetzt: VKA - oder angelehnt an den TVöD oder doch Land Berlin - dann wäre es TVL - Fragen über Fragen .)

Lars73

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Gab es einen Änderungsvertrag und wenn ja was wurde dort zur Überleitung und zur Anwendung des Tarifvertrags geregelt?