Autor Thema: [NW] Beförderungen nach externen Master  (Read 2225 times)

Gymfreak

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[NW] Beförderungen nach externen Master
« am: 13.01.2022 11:02 »
Guten Morgen :)
ich überlege derzeit einen Master zu machen. Entsprechende Studiengänge (welche anerkannt werden) habe ich bereits ausfindig gemacht.
Ich stelle mir allerdings folgende Frage:
Ist es möglich nach erfolgreichem Abschluss des Masters und Anerkennung des Dienstherren auch Stellen zu besetzen welche nach A11 oder A12 besoldet werden? Werden diese Besoldungsgruppen quasie "freigeschaltet" und so die Jahresregelung umgangen?
Derzeit bin ich nach A9 besoldet auf einer A10 Stelle (Probezeit) und habe ehrlich gesagt keine Lust ewig zu warten. Eine A13 wäre in den meisten Fällen zu schnell (Erfahrung), aber bei A11 und auch A12 gibt es einige Sachbearbeiter Stellen die nicht wirklich Anspruchsvoller sind. (Man merkt wo das Geld locker sitzt)

Viele Grüße!

WasDennNun

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Antw:[NW] Beförderungen nach externen Master
« Antwort #1 am: 13.01.2022 11:07 »
Es ist auch ohne einen Master möglich, solche Stellen zu besetzen. Der Master dürfte dafür so unnötig wie ein Kropf sein.

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Antw:[NW] Beförderungen nach externen Master
« Antwort #2 am: 13.01.2022 11:09 »
Ich stelle mir allerdings folgende Frage:
Ist es möglich nach erfolgreichem Abschluss des Masters und Anerkennung des Dienstherren auch Stellen zu besetzen welche nach A11 oder A12 besoldet werden? Werden diese Besoldungsgruppen quasie "freigeschaltet" und so die Jahresregelung umgangen?

ja, natürlich. Aber dazu brauchst du keinen Master. Wenn du auf eine Sprungbeförderung anspielst ist diese mit und ohne Master gleich selten.

EiTee

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Antw:[NW] Beförderungen nach externen Master
« Antwort #3 am: 13.01.2022 11:34 »
Ich bin ein riesen Fan von der Masse an Masterabsolventen, die NULL Ahnung vom Dienstrecht haben und "dick durchstarten wollen".
Deine Ambitionen einen Master zu absolvieren um dann eine Stelle im gD besetzen zu können lies mich echt schmunzeln. Die Vorredner gaben bereits die passenden Hinweise.

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Antw:[NW] Beförderungen nach externen Master
« Antwort #4 am: 13.01.2022 11:44 »
Ich bin ein riesen Fan von der Masse an Masterabsolventen, die NULL Ahnung vom Dienstrecht haben und "dick durchstarten wollen".
Deine Ambitionen einen Master zu absolvieren um dann eine Stelle im gD besetzen zu können lies mich echt schmunzeln. Die Vorredner gaben bereits die passenden Hinweise.

seltsam, oder? Eigentlich sollte das doch im Verwaltungsstudium gelehrt werden....

Gymfreak

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Antw:[NW] Beförderungen nach externen Master
« Antwort #5 am: 13.01.2022 11:53 »
Natürlich wird das gelehrt, ist selten aber eindeutig geschrieben. Und von 3 Personalern habe ich zwei unterschiedliche Auskünfte bekommen. Ich würde Auch eine 13er Stelle besetzen, keine Frage, aber dort eine passende Stelle zu finden wird deutlich komplizierter.
Und ja, Karriere machen ist ein Ziel. Mit 30 muss ich aber nicht unbedingt eine A14 oder A15 zu haben. Erfahrung auf einer Sachbearbeiter oder Teamleiterstelle im GD ist in meinen Augen eine sinnvolle Zwischenstufe

Ich kenne zu viele aufgrund von "Dienstalter" besetzte Stellen, wo der jüngerer und motivierte Mitarbeiter die bessere Wahl dargestellt hätte. Nur jeder der es selbst kennt sollte wissen das Beförderungen nicht selten fern von Qualifikation besetzt werden. Es gibt genug Möglichkeiten Stellen so zu besetzen wie man es gerne hätte und nicht so wie es sinnvoll wäre.

Also möchte ich meinen Werdegang nur beschleunigen und nicht auf gut Glück eine Stelle besetzen welche meine Erfahrung bei weitem übersteigt. Aber danke für die hilfreichen Antworten (ernst gemeint), das deckt sich mit meinem Kenntnisstand.

Lg!

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Antw:[NW] Beförderungen nach externen Master
« Antwort #6 am: 13.01.2022 11:56 »
Natürlich wird das gelehrt, ist selten aber eindeutig geschrieben. Und von 3 Personalern habe ich zwei unterschiedliche Auskünfte bekommen.

Verwunderlicher Aussage der Personaler. Ich bin mir sicher, dass auch in der Landes-LaufbahnVO sinngemäß steht, dass die Ämter zu durchlaufen sind.

WasDennNun

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Antw:[NW] Beförderungen nach externen Master
« Antwort #7 am: 13.01.2022 12:00 »
Und außerdem dürfte ein A9-A10-A11 es schwer haben bei einer A13 Stelle den Vorzug gegenüber die A12er die sich bewerben zu bekommen.
Egal ob mit oder ohne Master.

@Gymfreak: Wieso kommst du auf die Idee ein Master könnte dir in der gD Laufbahn irgendwie behilflich sein?

Mach den richtigen Master und fang in der hD Laufbahn an, alles andere ist bullshit

Gymfreak

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Antw:[NW] Beförderungen nach externen Master
« Antwort #8 am: 13.01.2022 12:03 »
Das werde ich versuchen. "Der richtige" Master ist ja weit gefasst. Er muss mich befähigen in den hD aufzusteigen, da gibt es genug. Danach beginnt der Kampf um eine passende Stelle im hD, das stelle ich mir aktuell schwierig vor. Aber mit der zeit ergibt sich hoffentlich die Möglichkeit.
Und es geht doch darum wenn ich jetzt im gD sitze, dann ist der Wechsel von A10 zu A13 sicherlich nicht so einfach :D

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Antw:[NW] Beförderungen nach externen Master
« Antwort #9 am: 13.01.2022 12:20 »
Das werde ich versuchen. "Der richtige" Master ist ja weit gefasst. Er muss mich befähigen in den hD aufzusteigen, da gibt es genug. Danach beginnt der Kampf um eine passende Stelle im hD, das stelle ich mir aktuell schwierig vor. Aber mit der zeit ergibt sich hoffentlich die Möglichkeit.
Und es geht doch darum wenn ich jetzt im gD sitze, dann ist der Wechsel von A10 zu A13 sicherlich nicht so einfach :D

Genauso leicht oder schwer, als wenn du nicht im gD sitzen würdest. Wenn eine A13h ausgeschrieben ist, gibt es keinen Laufbahnvorsprung für Bewerber aus dem gD.

WasDennNun

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Antw:[NW] Beförderungen nach externen Master
« Antwort #10 am: 13.01.2022 12:38 »
Und es geht doch darum wenn ich jetzt im gD sitze, dann ist der Wechsel von A10 zu A13 sicherlich nicht so einfach :D
Doch um einiges einfacher: Du musst keinerlei weitere Ausbildung machen, du musst dich einfach befördern und lassen und dich auf die höherwertigen Stellen bewerben und sie bekommen .
Wenn du was drauf hast und entsprechende A13g Stellen existieren, dann kannst du durchaus in 10 Jahre deine A13 für den Rest deines Lebens haben.

Ansonsten gebe ich dir nen Rat: Bevor du studieren gehst, studiere das Beamtenrecht.

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Antw:[NW] Beförderungen nach externen Master
« Antwort #11 am: 13.01.2022 12:53 »
Ansonsten gebe ich dir nen Rat: Bevor du studieren gehst, studiere das Beamtenrecht.

Stimmt ja, der TE hat noch gar keinen Master :)

Also dann - Wenn es darum geht, im gD zu bleiben, braucht man keinen Master. Geht mit Master auch nicht schneller oder langsamer weiter. Der Master hat nur dann Sinn, wenn man in den hD möchte.

Wobei ich viele Master-Absolventen kenne, die aufgrund fehlender Eignung nie in den hD kämen.

Gymfreak

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Antw:[NW] Beförderungen nach externen Master
« Antwort #12 am: 13.01.2022 12:59 »
Werden wahrscheinlich alle behaupten, aber ich habe schon was im Köpfchen und kann ordentlich ranklotzen. Aber erstmal heißt es lernen lernen lernen und in der Praxis möglichst viel mitnehmen.

Vielen Dank!

Sydneeyy

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Antw:[NW] Beförderungen nach externen Master
« Antwort #13 am: 13.01.2022 14:55 »
Also wenn wir hier von einem kommunalen Dienstherren reden: In kleineren Kommunen, z.B. Landkreisen mit 200.000 Einwohnern, gibt es oftmals überhaupt keine Stellen A12/A13 für Laufbahnbeamte im nicht-technischen Dienst, die nicht schon fast nur noch Führung sind.

Und da wird dir ein Master überhaupt nichts bringen, weil es da auf ganz andere Dinge ankommt. Etwas im Köpfchen haben und ranklotzen können, wie du es formulierst, ist schonmal gut. Aber entscheidend für die Besetzung solcher Führungspositionen sind viel mehr deine bisherige Karriere beim Dienstherren und ob man überhaupt geeignet ist als Führungskraft. Es gibt ja auch genug top Sachbearbeiter, die jedoch leider unreflektierte Pfeifen mit katastrophaler Sozialkompetenz sind. So als Strichezieher wird man nichts.

Wenn du Tatkraft und Intelligenz damit verbindest, gut im Umgang mit Menschen zu sein, selbstkritisch zu sein und keine Angst hast, (auch nach oben) klar zu kommunizieren, eine gewisse Bescheidenheit/Demut an den Tag legst, Problemlösung vor Schuldfrage stellst und guter Troubleshooter bist, dann braucht es keinen Master um binnen weniger Jahre nach Studium eine solche Führungsposition zu besetzen. Der demographische Wandel spielt einem da in die Karten, sowas war (zumindest bei meinem Dienstherren) vor 10 Jahren noch undenkbar, da ging es eher nach abgeleisteten Jahren. Allerdings sollte man schon 30+ sein für die Führung von Mitarbeitern, sonst hast du einfach einen schweren Stand bei den Kollegen und wirst eher als Kind gesehen.

was_guckst_du

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Antw:[NW] Beförderungen nach externen Master
« Antwort #14 am: 13.01.2022 15:27 »
...bei dem Nickname gehe ich davon aus, dass er seinen "Master" wahrscheilich im Fitnessstudio macht...der sitzt dann im Bizeps und befähigt zumindest zum behaupteten "ranklotzen"... 8)

...und "by the way": Sprungbeförderung kann man nicht mit Seilchen hüpfen erreichen...
Gruß aus "Tief im Westen"

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