Es kommt darauf an, ob dein direkter Vorgesetzter dazu berechtigt war, die Feiertagsarbeit anzuordnen.
In der Regel ist dafür nur der Personalbereich berechtigt.
Konsequenterweise dürfte dann aber auch die Arbeitszeit am Feiertag nicht berücksichtigt werden.
Es kommt aber darauf an, wie die Regelungen in deiner Behörde ausgestaltet sind. So wäre auch denkbar, dass die von dir beschriebene Konstellation zur Zahlung des Zeitzuschlags führt. Schau mal in die passende Dienstvereinbarung.