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Eule:
Würde hier §7 Abs. 6 genügen?

https://li.hamburg.de/contentblob/4356176/6102230aff2120d48e905adbbaf5d184/data/download-pdf-94er-neuregelung-gleitzeit.pdf

Organisator:

--- Zitat von: Eule am 13.01.2022 13:29 ---Würde hier §7 Abs. 6 genügen?

https://li.hamburg.de/contentblob/4356176/6102230aff2120d48e905adbbaf5d184/data/download-pdf-94er-neuregelung-gleitzeit.pdf

--- End quote ---

Nein, es geht nicht um die Funktionszeit innerhalb der üblichen Arbeitszeit sondern um die Arbeit an Feiertagen.

Eule:

--- Zitat von: Organisator am 13.01.2022 13:32 ---
--- Zitat von: Eule am 13.01.2022 13:29 ---Würde hier §7 Abs. 6 genügen?

https://li.hamburg.de/contentblob/4356176/6102230aff2120d48e905adbbaf5d184/data/download-pdf-94er-neuregelung-gleitzeit.pdf

--- End quote ---

Nein, es geht nicht um die Funktionszeit innerhalb der üblichen Arbeitszeit sondern um die Arbeit an Feiertagen.

--- End quote ---

Dann gibt es dazu tatsächlich keine Regelung und in Notfällen oder auch geplanten dringenden Arbeiten an Sonntage etc. müsste niemand mit Verweis auf fehlende Reglung innerhalb der DV, erscheinen/arbeiten.

Organisator:

--- Zitat von: Eule am 13.01.2022 13:36 ---Dann gibt es dazu tatsächlich keine Regelung und in Notfällen oder auch geplanten dringenden Arbeiten an Sonntage etc. müsste niemand mit Verweis auf fehlende Reglung innerhalb der DV, erscheinen/arbeiten.

--- End quote ---

Doch, na klar. Dazu gibt es Regelungen im TVöD. Allerdings muss das dann vom Arbeitgeber angeordnet werden, in einer DV wird üblicherweise der dafür notwendige Weg beschrieben und der Umgang mit Notfällen. In deiner DV ist das nur sehr rudimentär mit "Beachtung der Beteiligungspflichten des PR" abgehandelt.

Eule:
in meinem konkreten Fall hier aber nicht, mangels entsprechender DV?

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