Hallo,
ich weiß, dieses Thema gab es hier schon einmal allerdings möchte ich hier noch einmal dieselbe Frage stellen da ich es anhand der Beschreibung auf der Seite "Höhergruppierungsmatrix TV-L" anders verstehe.
Bei dem alten Beitrag wurde die Frage wie folgt gestellt:
"E6/3 (2983.94 €) -> E7/3 (3074.75 € ) -> E8/2 (3087.04 € ) + 100€ Garantiebetrag = 3174,75 €"
Daraufhin wurde im alten Beitrag geantwortet:
"Da E8 Stufe 2 >E6 Stufe 3+ Garantiebetrag ist gibt es keinen Garantiebetrag sondern E8 Stufe 2."
Der gleich Fall ist bei mir nun auch eingetreten. Allerdings steht in meinem Schreiben hierzu folgender Text:
..."bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den
Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte"...
Ich verstehe es so, dass ich wie oben beschrieben behandelt werde, also in die E7/3 gestuft werde (3074,75€) und von dort in die E8/2 (3087,04€) gestuft werden würde was bedeutet, dass ich dann unter dem Garantiebetrag liege (Differenz 12,29€) also die E7/3 mit Garantiebetrag (100,--€) erhalten müsste.
Oder hab ich da einen Knoten im Verständnis? Da dürfte doch dann nicht mehr interessant sein, was ich in E6/3 bekommen habe sondern das zählen, was ich in E7/3 erhalten würde, oder?
Vielleicht kann mir hier noch einmal jemand etwas zu sagen bzw. schreiben
.
LG an alle