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[BW] Nebenjob selbstständig Abgabe Zuverdienst
Neuer12:
Muss man in BW etwas von seinem Zuverdienst als selbstständiger abgeben oder nur, wenn man dafür von einer Behörde beauftragt wurde?
Z.b. würde ich gerne einen Fitnessbetrieb mit wenigen Stunden nebenher betreiben.
Lohnt sich aber nicht, wenn man hier etwas abgeben müsste.
2strong:
Auf welche Regelung beziehst Du Dich konkret? Auch in BW sollte sich eine Abführungspflicht lediglich auf Einkünfte aus Tätigkeiten im öffentlichen Dienst beziehen. Anwendung findet eine solche Regelung typischerweise für Einkünfte aus Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, in die man aufgrund seiner Amtsstellung berufen ist (z. B. als Landrat im Verwaltungsrat der Sparkasse).
Neuer12:
Genau das war die Frage.
Für eine "normale" Selbstständigkeit wie oben (Fitnessrunden mit Angestellte) beschrieben besteht dann keine Abführungspflicht?
Neuer12:
Und kennt jemand Rechtsvorschriften oder ähnliches dazu?
Ich habe folgendes gefunden:
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=NTV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-NTVBW1972V15P3 (speziell ³5 III) und dazu §64 II https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-BGBW2010pP64&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Wie lest Ihr das?
Danke
Floki:
Ich lese das genauso, wie die bestehenden Regeln in NRW.
Sprich, du hast keine Abführungspflicht. Im Übrigen (zumindest in NRW) sind die Grenzen so hoch, dass du dir beim Umfang deiner Tätigkeit ohnehin keine Sorgen machen müsstest.
Vielleicht müsstest du in BW mehr auf eine wöchentliche, zeitliche Begrenzung achten..:)
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