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[BW] Nebenjob selbstständig Abgabe Zuverdienst
2strong:
Das ist eine Berichtsbitte, keine Prüfung. Es wird also nicht untersucht, ob Deine Angaben zutreffend sind.
Neuer12:
Könnte man mit dem Abgleich mit dem Finanzamt ja leicht.
Aber da es keine Grenze zum Zuverdienst gibt, ist das ja kein Problem.
m3mn0ch:
--- Zitat von: 2strong am 25.01.2022 18:57 ---Das ist eine Berichtsbitte, keine Prüfung. Es wird also nicht untersucht, ob Deine Angaben zutreffend sind.
--- End quote ---
Bei der Abrechnung wird auch eine Bescheinigung des Arbeitsgebers vom Nebenjob verlangt. Ein Abgleich mit dem bei Beantragung der Nebentätigkeit vorzulegenden Vertrages lässt sodann auch eine Prüfung zu.
Wobei das von Behörde zu Behörde auch anders gehandhabt werden sollte. Dies betrifft natürlich auch nur eine
abhängige Beschäftigung. Selbstständigkeit ist wieder anders zu bewerten.
2strong:
--- Zitat von: Neuer12 am 25.01.2022 20:05 ---Könnte man mit dem Abgleich mit dem Finanzamt ja leicht.
Aber da es keine Grenze zum Zuverdienst gibt, ist das ja kein Problem.
--- End quote ---
Ein automatischer Abgleich findet nicht statt und zumindest Einkünfte aus nur geringfügiger Beschäftigung sind nicht steuerpflichtig und der Steuererklärung daher im Zweifel auch nicht zu entnehmen. Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit ließe sich der Einkommensteuererklärung zudem nur der Gewinn entnehmen. Ein belastbarer Rückschlüss auf Umsatz bzw. Arbeitszeit ist dann nicht moglichm
2strong:
--- Zitat von: m3mn0ch am 26.01.2022 08:52 ---Bei der Abrechnung wird auch eine Bescheinigung des Arbeitsgebers vom Nebenjob verlangt. Ein Abgleich mit dem bei Beantragung der Nebentätigkeit vorzulegenden Vertrages lässt sodann auch eine Prüfung zu.
Wobei das von Behörde zu Behörde auch anders gehandhabt werden sollte. Dies betrifft natürlich auch nur eine
abhängige Beschäftigung. Selbstständigkeit ist wieder anders zu bewerten.
--- End quote ---
Wie man das Problem umgehen kann, schlägst Du selbst vor: Bei selbstständiger Tätigkeit ergeben sich vielfältige Steuerungsmöglichkeiten, die Aufwand und tatsächliche Einkünfte Dritten ggü. kaum nachvollziehbar machen.
Und selbst bei nichtselbstständiger Arbeit ist ein Arbeitsvertrag, den man vorzeigen könnte, nicht vorgeschrieben und daher oft auch schlicht nicht existent.
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