Autor Thema: [BW] Nebenjob selbstständig Abgabe Zuverdienst  (Read 7956 times)

Neuer12

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Antw:[BW] Nebenjob selbstständig Abgabe Zuverdienst
« Antwort #30 am: 27.01.2022 06:23 »
Bei der Abrechnung wird auch eine Bescheinigung des Arbeitsgebers vom Nebenjob verlangt. Ein Abgleich mit dem bei Beantragung der Nebentätigkeit vorzulegenden Vertrages lässt sodann auch eine Prüfung zu.

Wobei das von Behörde zu Behörde auch anders gehandhabt werden sollte. Dies betrifft natürlich auch nur eine
abhängige Beschäftigung. Selbstständigkeit ist wieder anders zu bewerten.   
Wie man das Problem umgehen kann, schlägst Du selbst vor: Bei selbstständiger Tätigkeit ergeben sich vielfältige Steuerungsmöglichkeiten, die Aufwand und tatsächliche Einkünfte Dritten ggü. kaum nachvollziehbar machen.

Und selbst bei nichtselbstständiger Arbeit ist ein Arbeitsvertrag, den man vorzeigen könnte, nicht vorgeschrieben und daher oft auch schlicht nicht existent.

Arbeitszeit bei Selbstständigkeit sehe ich so; aber Gewinn?
Der wird in der Steuererklärung ja ausgewiesen.

2strong

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Antw:[BW] Nebenjob selbstständig Abgabe Zuverdienst
« Antwort #31 am: 27.01.2022 13:33 »
Aber doch allenfalls zu dem geringfügigen Bruchteil, der nach Verrechnung aller in Betracht kommenden Absetzungsbeträge noch übrig bleiben soll ;-)

Neuer12

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Antw:[BW] Nebenjob selbstständig Abgabe Zuverdienst
« Antwort #32 am: 27.01.2022 17:53 »
Z.b.?

WasDennNun

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Antw:[BW] Nebenjob selbstständig Abgabe Zuverdienst
« Antwort #33 am: 27.01.2022 18:16 »
Fahrtkosten, Bleistifte, Raumkosten, blblablab Kosten...Löhne: die 450€ Sekretärin (in Form der Gattin), der 450€ Fuhrwerkbetreuer (in Form des Sohnes) ........
Der Gewinn ist ja: Einahmen abzüglich der Ausgaben.

Neuer12

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Antw:[BW] Nebenjob selbstständig Abgabe Zuverdienst
« Antwort #34 am: 27.01.2022 18:27 »
Jep.
Nur Familienangehörige anstellen, hat auch gewisse Hürden ;)

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Antw:[BW] Nebenjob selbstständig Abgabe Zuverdienst
« Antwort #35 am: 28.01.2022 01:41 »
Fahrzeug, Reisekosten, Geschäftsessen, Kosten der Weiterbildung. Personal geringfügig zu beschäftigen ist aufgrund der hohen Sozialabgabenpauschale grundsätzlich eher unattraktiv. Was in Frage kommt, kommt auf Dein Geschäft und die privaten Umstände an.