Die 4900 aus dem Dokument gelten doch aber für Nebentätigkeiten die im öffentlichen Dienst im Auftrag ausgeübt werden, das trifft auf dich ja nicht zu, so wie ich das verstanden habe.
Ansonsten kommt es ja auch noch darauf an, in welcher Rechtsform du den Betrieb ausgestaltest.
So wie ich informiert bin, könnte man notfalls den Betrieb als Gesellschaft eintragen, damit wären die Gewinnauszahlungen als Verwaltung des eigenen Vermögens anzusehen (genehmigungsfrei), wohingegen man dann natürlich schauen muss, welches Gehalt man sich als Geschäftsführer/Mitarbeiter der Gesellschaft auszahlt (da gelten dann gewisse Grenzen).
Ansonsten soll es wohl auch beliebt sein, den Betrieb offiziell auf den Ehegatten oder sonst jemanden laufen zu lassen,....
LG