Autor Thema: Verbeamtung im gD oder hD  (Read 2315 times)

lalilu

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Verbeamtung im gD oder hD
« am: 14.01.2022 11:42 »
Hallo zusammen!

Ich habe ein paar Fragen zur Verbeamtung und Probezeit im öffentlichen Dienst. Aber erstmal ein paar Infos zu meiner Person:

Ich arbeite seit fast 2,5 Jahren als Sachbearbeiter  im gD (E11) einer Bundesbehörde. Bereits vor meinem Einstieg absolvierte ich ein Masterstudium (Wirtschaftswissenschaften), fing allerdings trotzdem im gD an, weil mich die Aufgabe interessierte. Nun wurden in meiner Bundesbehörde Stellen im hD ausgeschrieben. Diese Stellen wurden extern ausgeschrieben. Ich habe mich auf eine beworben und eine Zusage unter Vorbehalt erhalten. Vor der Ausschreibung hatte ich mich ebenfalls auf eine Ausschreibung auf Verbeamtung im gD beworben, da ich von den hD-Stellen noch nichts wusste und ich auf jeden Fall bei der Behörde bleiben möchte.

Nun meine Fragen:
- Ist es ratsam, die Verbeamtung im gD (meine Vorgesetze würde mir eine entsprechende Bewertung geben) weiter zu verfolgen, wenn ich die hD-Stelle erhalte? Verbeamtung wäre im Einstiegsamt A9
- Oder sollte ich meine Bewerbung zurückziehen und mich bei der hD-Stelle lieber in E13 eingruppieren lassen und bei der nächsten Verbeamtungsaktion mich dann direkt auf eine Verbeamtung im hD bewerben?
- Falls ich die Verbeamtung im gD weiterlaufen lassen würde, wie wirkt sich das auf die Probezeit der hD-Stelle aus? Normalerweise habe ich ja bei einer Umsetzung auf die hD-Stelle wieder eine 6-monatige Probezeit zu absolvieren. Wird diese Probezeit der hD-Stelle getrennt von der Zeit betrachtet, die ich mindestens im hD leisten muss bis ich in A13 rutsche?

Ich möchte nicht dauerhaft auf der hD-Stelle, auf die ich mich erfolgreich beworben habe, bleiben, sondern mich dann in der Behörde noch einmal umorientieren was die Aufgabenbereiche angeht. Ich sehe diese Stelle als ersten Schritt, um überhaupt in den hD zu kommen.

Über Antworten würde ich mich freuen  :)

Organisator

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Antw:Verbeamtung im gD oder hD
« Antwort #1 am: 14.01.2022 11:52 »
Wie immer - es kommt darauf an.

Zunächsteinmal, was deine Dienststelle dir anbietet. Da könnten dann schon einige Optionen wegfallen.

Weiterhin ist es auch ein finanzielle Frage. Da du noch keine Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst hast (die wäre erst drei Jahre nach Tätigkeiten im hD gegeben), würdest du als Beamter weiterhin nach A9 besoldet werden, jedoch Tätigkeiten des hD übernehmen. Als TB würdest du sofort nach E13 (oder höher) bezahlt werden.

Wenn es also erwartbar ist, dass Verbeamtungen auch in Zukunft erfolgen, würde ich als TB wechseln und mich nach drei Jahren verbeamten lassen.

Unknown

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Antw:Verbeamtung im gD oder hD
« Antwort #2 am: 14.01.2022 12:22 »
Bei Tarifbeschäftigten gibt es keinen gehobenen Dienst.
Dir fehlt die Laufbahnbefähigung für die Verbeamtung im höheren Dienst. Diese dauert 2,5 Jahre und würdest du in E13 absolvieren. Je nach Behörde wirst du danach zum Regierungsrat A13 ernannt. Dieses könnte dir dann keiner mehr wegnehmen.
Nimmst du den Dienstposten im gehobenen Dienst an, wirst du mit Sicherheit direkt mit A9 verbeamtet, weil die Tätigkeiten in E11 dafür angerechnet werden können.
Mit den von dir genannten Fakten würde ich den Dienstposten im höheren Dienst annehmen und die Laufbahnbefähigung erlangen und dann weitersehen, denn diese kann dir niemand mehr wegnehmen. Solltest du auf dem Dienstposten aus welchen Gründen auch immer nicht verbeamtet werden, so kannst du dich direkt auf andere Dienstposten im höheren Dienst bewerben und hast bereits die Laufbahnbefähigung für eine direkte Verbeamtung.

lalilu

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Antw:Verbeamtung im gD oder hD
« Antwort #3 am: 14.01.2022 12:57 »
Können für die 2,5 Jahre Laufbahnbefähigung Zeiten aus einer Beschäftigung, die ich vor meiner Tätigkeit in der Bundesbehörde geleistet habe, anerkannt werden, sodass sich die Zeit verringert?

Zur Info: ich habe vorher schon mal 10 Monate im öffentlichen Dienst (Eingruppierung E13) gearbeitet. Allerdings nicht bei einer Bundesbehörde.

Organisator

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Antw:Verbeamtung im gD oder hD
« Antwort #4 am: 14.01.2022 13:12 »
Können für die 2,5 Jahre Laufbahnbefähigung Zeiten aus einer Beschäftigung, die ich vor meiner Tätigkeit in der Bundesbehörde geleistet habe, anerkannt werden, sodass sich die Zeit verringert?

Zur Info: ich habe vorher schon mal 10 Monate im öffentlichen Dienst (Eingruppierung E13) gearbeitet. Allerdings nicht bei einer Bundesbehörde.

Schau mal in die Bundeslaufbahnverordnung. Sinngemäß sollte da drinstehen, das die Tätigkeiten mit dem höheren Dienst vergelichbar sein müssen. Also tendentiell ja.

EiTee

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Antw:Verbeamtung im gD oder hD
« Antwort #5 am: 14.01.2022 13:15 »
Können für die 2,5 Jahre Laufbahnbefähigung Zeiten aus einer Beschäftigung, die ich vor meiner Tätigkeit in der Bundesbehörde geleistet habe, anerkannt werden, sodass sich die Zeit verringert?

Nein, die Zeit würde nur für die Anrechnung im gD in Betracht kommen.

Zur Info: ich habe vorher schon mal 10 Monate im öffentlichen Dienst (Eingruppierung E13) gearbeitet. Allerdings nicht bei einer Bundesbehörde.

Ja das sollte möglich sein, hier heißt es aber, vorher mit der Behörde abklären.


Um hier auch noch genau zu sein, die Zeit für den Erwerb der Laufbahnbefähigung beläuft sich auf 2,5 Jahre + 6 Monate Erpobungszeit.

Szenario 1: E13 - 20 Monate Laufbahnbefähigung + 6 Monate Erprobungszeit => A13/1
Szenario 2: E13 - 30 Monate Laufbahnbefähigung + 6 Monate Erprobungszeit => A13/1
Szenario 3: A9/1 - 20 Monate Laufbahnbefähigung + 6 Monate Erprobungszeit => A13/2
Szenario 4: A9/1 - 30 Monate Laufbahnbefähigung + 6 Monate Erprobungszeit => A13/2

Kann man sich durchrechnen, was einem mehr bringt. In diesem Fall ist der Weg über Szenario 1 oder 2 am sinnvollsten.

Asperatus

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Antw:Verbeamtung im gD oder hD
« Antwort #6 am: 14.01.2022 14:23 »
Auch ich würde mich für die hD-Stelle und den Weg über die E13 entscheiden.

Für die Laufbahnbefähigung im hD bringst du das Masterstudium mit. Unter der Annahme, die 11 Monate im vergleichbar höheren Dienst werden dir anerkannt, musst du noch 19 Monate als Tarifbeschäftigter dienen, bevor dir die Laufbahnbefähigung anerkannt werden kann.

Eine Erprobungszeit gäbe es nur bei einem Aufstieg nach § 24 BLV. Dazu müsstest du aber grundsätzlich schon Beamter auf Lebenszeit sein. Daher denke ich nicht, dass die Behörde die hD-Stelle solange für dich freihält, bis du erstens im gD verbeamtet bist und zweitens deine beamtenrechtliche Probezeit abgeleistet hast, auch wenn sie auf die Mindestprobezeit von 1 Jahr verkürzt wird.

lalilu

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Antw:Verbeamtung im gD oder hD
« Antwort #7 am: 14.01.2022 14:33 »
Vielen Dank für eure Antworten! Die helfen mir auf jeden Fall weiter und sind nicht so kryptisch, wie die Infos aus unserer Personalabteilung  ;D