Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Auswirkung GdB
MarcD:
Hallo,
ich möchte mich erkundigen, inwiefern sich eine Schwerbehinderung bzw. ein gewisser Grad der Behinderung (< oder = oder > GdB 50) auf TVL-Beschäftigte auswirkt.
Mein Vater erhält Entgelt nach E9a und hat noch knapp zwei Jahre bis er regulär in den Ruhestand gehen könnte. Aufgrund von Erkrankungen könnte er einen GdB anerkannt bekommen. Kann mir jemand bei diesen Fragen helfen:
Wie wirkt sich eine Schwerbehinderung auf
1) die wöchentliche Arbeitszeit
2) das Entgelt
3) das Eintrittsalter in den Ruhestand aus?
Rentenonkel:
Zu Frage 3:
Menschen mit einem GdB von 50 und mindestens 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten dürfen zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze vorzeitig eine Altersrente ohne Rentenminderung in Anspruch nehmen.
Mit einem Abschlag von 10,8 % wäre eine vorzeitige Inanspruchnahme auch 5 Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich. Konkrete Daten findet man in der ausführlichen Rentenauskunft (nicht Renteninformation) in dem Kapitel G.
Sofern eine aktuelle Auskunft der Deutschen Rentenversicherung nicht vorliegt, kann man die hier kostenlos anfordern:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
blondie:
auf die Arbeitszeit nicht, nur werden es 5 Urlaubstage mehr.
und es gibt einen höheren Steuerfreibetrag
Koschte:
Hallo, Bei mir wäre der frühestmögliche Beginn der Schwerbehindertenrente mit Abschlag von 10,8 % der 1.2.2027. Ich bin über 12 Jahre beschäftigt. Muss ich sechs Monate zum Quartalsende kündigen? Dann könnte ich erst Ende März in vorgezogene Rente gehen?
Mit freundlichen Grüßen
Koschte
cyrix42:
Moin,
zur Not kann man immer noch einen Auflösungsvertrag stellen. Dafür gibt es keine Fristen (außer halt der üblichen Bearbeitungsfristen)...
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version