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Wechsel in höhere Laufbahn
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Autor
Thema: Wechsel in höhere Laufbahn (Read 5435 times)
lalilu
Gast
Wechsel in höhere Laufbahn
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am:
14.01.2022 12:53 »
Hallo in die Runde!
Ich arbeite derzeit als Sachbearbeiter in der IT (E11-gehobener Dienst) in einer obersten Bundesbehörde und habe mich erfolgreich auf eine Stelle im höheren Dienst in derselben Behörde beworben. Laut Personalabteilung handelt es sich um eine Umsetzung.
Kann mir jemand sagen, wie es sich mit meinem noch nicht genommenen Urlaub aus letztem Jahr verhält? Behalte ich diesen? Oder müsste ich den noch vor dem Wechsel nehmen? Derzeit bin ich in E11 Stufe 2 eingeordnet. Werde ich beim Wechsel in E13 Stufe 1 eingruppiert oder behalte ich Stufe 2?
Danke schonmal
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EiTee
Sr. Member
Beiträge: 378
Antw:Wechsel in höhere Laufbahn
«
Antwort #1 am:
14.01.2022 12:54 »
Am Urlaub ändert sich nichts.
Nein.
13/1
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XTinaG
Gast
Antw:Wechsel in höhere Laufbahn
«
Antwort #2 am:
14.01.2022 13:06 »
Eine Höhergruppierung führt mindestens in Stufe 2, § 17 Abs. 5 TVÖD. Bei Tarifbeschäftigten gibt es weder einen gehobenen noch einen höheren Dienst. Noch hätte solcher Beamtenmurks irgendeine Bedeutung für Tarifbeschäftigte.
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was_guckst_du
Hero Member
Beiträge: 3,549
Antw:Wechsel in höhere Laufbahn
«
Antwort #3 am:
17.01.2022 08:28 »
...nur die Stufenlaufzeit beginnt wieder von vorn...
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Gruß aus "Tief im Westen"
Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen
Bastel
Hero Member
Beiträge: 4,569
Antw:Wechsel in höhere Laufbahn
«
Antwort #4 am:
17.01.2022 08:40 »
Zitat von: EiTee am 14.01.2022 12:54
Am Urlaub ändert sich nichts.
Nein.
13/1
Wir sind nicht im TV-L. Beim Bund behält man seine Stufe bzw. man kommt mindestens in Stufe 2.
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XTinaG
Gast
Antw:Wechsel in höhere Laufbahn
«
Antwort #5 am:
17.01.2022 08:45 »
Auch im TV-L führt eine Höhergruppierung mindestens in Stufe 2.
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