Autor Thema: Wechsel während Probezeit  (Read 4816 times)

murmel

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Wechsel während Probezeit
« am: 20.01.2022 11:06 »
Hallo zusammen!

Ich habe 2019 als Sachbearbeiterin in einer obersten Bundesbehörde angefangen. Ende letzten Jahres habe ich mich dann erfolgreich auf eine Referentenstelle in der gleichen Behörde beworben. Meine 6-monatige erneute Probezeit läuft noch bis Ende Mai. Allerdings gefällt mir mein neuer Aufgabenbereich so gar nicht. Ich fühle mich unterfordert und die Aufgaben entsprechen leider nicht so wirklich meinen Erwartungen. Allerdings gibt es einen Bereich, der mich sehr interessiert (ich kenne ihn aus meiner Zeit als Sachbearbeiterin). Dieser Bereich sucht bald auch nach neuen Referenten. Deshalb meine Frage: könnte ich grundsätzlich während meiner Probezeit auf eine andere Referentenstelle in der Behörde wechseln? Falls ja, würde die Probezeit dann wieder erneut beginnen? Gibt es Dinge, die gegen einen Wechsel  sprechen würden?

Vielleicht kennt sich ja jemand aus oder war schon einmal in derselben oder ähnlichen Situation.
Vielen Dank schon mal für die Antworten!

 :)

WasDennNun

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Antw:Wechsel während Probezeit
« Antwort #1 am: 20.01.2022 11:15 »
Was soll denn die Probezeit bei nicht bestehen für Auswirkungen haben.

Das KSchG greift ja nach 6 Monaten beim gleichem AG (egal ob als Tellerwäscher oder Präsident).
Wenn dir nicht nur vorübergehend Tätigkeiten überragen wurden, dann kann auch keine Herabgruppierung mehr erfolgen.

murmel

  • Gast
Antw:Wechsel während Probezeit
« Antwort #2 am: 20.01.2022 11:23 »
Na ich dachte, dass ich bei nicht bestehen rausgeworfen werden kann, oder liege ich da falsch?

Die Tätigkeiten sind nicht nur vorübergehend übertragen worden. Aber warum habe ich denn dann überhaupt noch einmal eine Probezeit erhalten?


Lars73

  • Gast
Antw:Wechsel während Probezeit
« Antwort #3 am: 20.01.2022 11:42 »
Entweder weil der Arbeitgeber keine Ahnung hat oder glaubte, dass du keine Ahnung hats und dich von Probezeit beeindrucken lässt. Einzige Möglichkeit wäre für den Arbeitgeber ein befristeter Vertrag zur Erprobung gewesen. Aber da kann man ggf. die Befristung angreifen.

Entlassen kann er bei Unfähigkeit. Aber es greift halt Kündigungsschutzgesetz mit den Instrumenten und nicht die vereinfachten Möglichkeiten der Wartezeitkündigung

WasDennNun

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Antw:Wechsel während Probezeit
« Antwort #4 am: 20.01.2022 11:49 »
Na ich dachte, dass ich bei nicht bestehen rausgeworfen werden kann, oder liege ich da falsch?
So wie ich die Rechtslage sehe liegst du da falsch. Das KSchG gilt meines Wissens nach 6 Monaten.

Zitat
Die Tätigkeiten sind nicht nur vorübergehend übertragen worden. Aber warum habe ich denn dann überhaupt noch einmal eine Probezeit erhalten?
Weil Menschen wie Du und Personaler glauben, man könnte dann einfach kündigen und das KSchG umgehen und keiner sich auf sein Recht beruft.

Am besten man lässt sie in dem Glauben und hat halt das As im Ärmel.

Zu deinen Fragen:
Der AG muss dich nicht auf einen anderen Posten setzen. Wenn der AG es macht und dir eine "Probezeit" aufdrängt, dann schaue dir an wie dort Probezeit definiert wird und was das sein soll.  :o

murmel

  • Gast
Antw:Wechsel während Probezeit
« Antwort #5 am: 20.01.2022 12:00 »
Ich habe mich vorab schon über die erneute Probezeit informiert und war der Meinung, dass diese in meinem Fall rechtens ist, da sich die neuen Tätigkeiten der Referentenstelle wesentlich von den vorherigen Tätigkeiten meiner Sachbearbeiterstelle unterscheiden und somit eine Erprobung erforderlich ist.

Aber anscheinend lag ich da ja falsch  :-\

Aber zu meiner anfänglichen Frage: grundsätzlich könnte ich jetzt nach den 2 Monaten innerhalb der Behörde erneut wechseln und es kann mir nichts passieren im Sinne von Kündigungen etc.? Außer natürlich, dass mein jetziger Vorgesetzter wahrscheinlich nicht sonderlich begeistert sein wird, weil er nochmal eine Stellenausschreibung anstoßen muss. Aber ich habe sowieso nicht vor in diesen Bereich zurückzukehren.

blondie

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Antw:Wechsel während Probezeit
« Antwort #6 am: 20.01.2022 13:11 »
I
Aber zu meiner anfänglichen Frage: grundsätzlich könnte ich jetzt nach den 2 Monaten innerhalb der Behörde erneut wechseln und es kann mir nichts passieren im Sinne von Kündigungen etc.?

Da kann nichts passieren, dass ist ein normaler Vorgang.

WasDennNun

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Antw:Wechsel während Probezeit
« Antwort #7 am: 20.01.2022 16:11 »
Aber anscheinend lag ich da ja falsch  :-\
Wieso? Die können mit dir eine Probezeit vereinbaren. Ich weiß aber nicht welchen Regelungsinhalt diese Probezeit haben soll. Ein leichtere Kündigung ist damit nicht möglich.
Zitat
Aber zu meiner anfänglichen Frage: grundsätzlich könnte ich jetzt nach den 2 Monaten innerhalb der Behörde erneut wechseln
Nein, du kannst nicht wechseln, du kannst deinen AG fragen, ob er dich woanders einsetzen will.  8)
Zitat
und es kann mir nichts passieren im Sinne von Kündigungen etc.?
Richtig.
Zitat
Außer natürlich, dass mein jetziger Vorgesetzter wahrscheinlich nicht sonderlich begeistert sein wird, weil er nochmal eine Stellenausschreibung anstoßen muss. Aber ich habe sowieso nicht vor in diesen Bereich zurückzukehren.
Na, da kann sich der Vorgesetzte halt beim AG beklagen, der AG entscheidet schließlich darüber wo er dich einzusetzen will.