Autor Thema: Höhergruppierung/ Stufenvorweggewährung  (Read 2177 times)

Soziales

  • Gast
Höhergruppierung/ Stufenvorweggewährung
« am: 14.01.2022 13:48 »
Liebes Forum,

aktuell bin ich im Sozialdienst des Landes A im Justizvollzug, mit Eingruppierung S12 Stufe 4 beschäftigt. Ich habe eine Zusage vom Land Berlin erhalten für eine Stelle bei den Sozialen Diensten der Justiz-Bewährungshilfe und werde/soll dort in die Endgeldgruppe S15 Stufe 3 eingruppiert. Leider habe ich durch die "eigentliche" Höhergruppierung einen finanziellen Verlust, als Zugewinn. Gibt es eine realistische Möglichkeit im TVL eine Stufenvorweggewährung § 16 Abs. 5 zu erhalten?

Grüße, und danke für konstruktive Antworten oder andere Vorschläge.   


XTinaG

  • Gast
Antw:Höhergruppierung/ Stufenvorweggewährung
« Antwort #1 am: 14.01.2022 13:54 »
Es handelt sich nicht um eine Höhergruppierung.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Höhergruppierung/ Stufenvorweggewährung
« Antwort #2 am: 14.01.2022 13:54 »
Ob ein AG die freiwillige Zulage gewährt ist Kaffeesatzleserei.

Du kannst auch fordern, dass sie dir förderliche Zeiten anerkennen, so dass du in Stufe 4 anfängst.
Das ist für die leichter begründbar als eine Zulage nach 16.5


Soziales

  • Gast
Antw:Höhergruppierung/ Stufenvorweggewährung
« Antwort #3 am: 14.01.2022 14:08 »
Es handelt sich nicht um eine Höhergruppierung.

Daher ja auch 'eigentliche' höhergruppierung

egotrip

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 118
Antw:Höhergruppierung/ Stufenvorweggewährung
« Antwort #4 am: 14.01.2022 14:10 »
Auch nicht "eigentlich",...

Es ist ein neues Arbeitsverhältnis, und das hätte man dann vorher anders verhandeln sollen statt hinterher eine lange Nase zu machen.

XTinaG

  • Gast
Antw:Höhergruppierung/ Stufenvorweggewährung
« Antwort #5 am: 14.01.2022 14:11 »
Es handelt sich nicht um eine Höhergruppierung.

Daher ja auch 'eigentliche' höhergruppierung
Es handelt sich auch eigentlich nicht um eine Höhergruppierung. Und schon gar nicht um eine eigentliche Höhergruppierung. Es handelt sich um eine Einstellung. Das sind völlig unterschiedliche Sachverhalte.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Höhergruppierung/ Stufenvorweggewährung
« Antwort #6 am: 14.01.2022 15:00 »
Es handelt sich nicht um eine Höhergruppierung.

Daher ja auch 'eigentliche' höhergruppierung
Und womit wird uneigentlich eine Einstellung in der Stufe 3 begründet?
Einschlägige Berufserfahrung ist ja eigentlich seltener, wenn man aus einer niedrigeren EG kommt.
Falls doch, dann könnte man - wie gesagt - auch die Stufe 4 als förderliche Zeit anerkennen.

Falls das der AG nicht möchte, dann wird er auch keine Zulage zahlen wollen.

Soziales

  • Gast
Antw:Höhergruppierung/ Stufenvorweggewährung
« Antwort #7 am: 14.01.2022 15:28 »
Auch nicht "eigentlich",...

Hier macht niemand eine lange Nase, es war eine Frage und ich danke für die nette Antwort. Sie ist sehr konstruktiv
Es ist ein neues Arbeitsverhältnis, und das hätte man dann vorher anders verhandeln sollen statt hinterher eine lange Nase zu machen.