Hallo,
ich diskutiere gerade mit meinem AG (Kirche in NDs.) die Laufzeiten zur Eingruppierung in die richtige Erfahrungsstufe gem. TVöD - SuE.
Dabei habe ich folgende Zeiten:
1. Zehn (10) Monate als Erzieherin in einer Kita ( Entgeltgruppe 8a Stufe 2 ) bei einer Samtgemeine in Niedersachsen.
2. Sechs (6) Monate als Erzieherin in einer Kita ( Entgeltgruppe 8a Stufe 2) bei der Kirche als Träger in Nds.
3. Siebzehn (17) Monate als Erzieherin in einer anderen Kita ( Entgeltgruppe 8a Stufe 2) bei derselben Kirche als Träger (wie unter Nr.2) in Nds.
Bis hierhin also 33 Monate in Stufe 2 bei zwei Trägern (Arbeitgeber).
4. Jetzt bin ich als Erzieherin immer noch bei demselben Träger (Kirche in Nds. wie unter Nr.2 u. 3) mit einem NEUEN Arbeitsvertrag als Sprachfachkraft in der Entgeltgruppe 8b Stufe 2 angestellt.
Meine Frage:
Normalerweise steigt man in der Regel nach 36 Monaten in Stufe 2 zur Stufe 3 auf. Rechne ich meine o.a. Zeiträume als Erzieherin zusammen, müßte das jetzt der Fall sein.
Mein Träger ist aber der Meinung, dass durch die Begründung eines NEUEN Arbeitsvertrages mit einem NEUEN Aufgabenschwerpunkt der Zeitraum zur Stufeneingruppierung erst mit der Begründung des neuen Arbeitsvertrages beginnt. Ich müßte also nach der Logik meines Trägers 3 Jahre als Sprachfachkraft arbeiten. Erst dann würde ein Stufenaufstieg erfolgen.
Ich hingegen dachte, dass meine Zeiträume als Erzieherin (egal ob Erzieherin oder als Erzieherin und Sprachfachkraft) addiert den Zeitraum zur Stufeneingruppierung definieren.
Tja, kann mir da jemand evt. helfen?
Danke schon einmal im Voraus.......