Autor Thema: Höhergruppierung nach Höhergruppierung mit Garantiebetrag  (Read 3147 times)

Robby78

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Hallo zusammen,

mich würde mal folgender Sonderfall interessieren ...

Alles Folgende orientiert sich an der Entgelttabelle 2021 und der Höhergruppierungsmatrix:

Entgelttabelle 2021:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2021&matrix=1

Höhergruppierungsmatrix:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

Wenn man z.B. zum 1.1.2021 von 9a/5 nach 9b/4 höhergruppiert wird, bekommt man den Garantiebetrag von 180 EUR zu dem was in der Tabelle steht oben drauf. Also 3831,78 EUR + 180 EUR = 4.011,78 EUR - soweit richtig, oder?

Aber was ist denn nun, wenn man zum 1.1.2022 gleich nochmal weiter von 9b/4 nach E10/3 höhergruppiert wird? Bekommt man dann nochmal die 180 EUR auf die 4.011,78 EUR oben drauf oder bleibt das Gehalt erstmal gleich trotz Höhergruppierung? Wie wird denn sowas umgesetzt und warum?

Vielen Dank für die Info & viele Grüße
Robby

XTinaG

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Ich sehe keinen Sonderfall. Es handelt sich um zwei Höhergruppierungen. Erstere führte in die E9b/4 mit dem Tabellenentgelt der E9a/5 plus 180€ Garantiebetrag. Zweitere führte in die E10/3 mit dem Tabellenentgelt der E9b/4 plus 180€ Garantiebetrag.

Robby78

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Dann bleibt es wohl bei den 4.011,78 EUR. Ich empfinde das schon irgendwie als Sonderfall, da man ja höhergruppiert wird, ohne erstmal nur einen Cent mehr zu bekommen. Aber das ist wohl Ansichtssache. Vielen Dank nochmal für die Info.

Albeles

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Dann bleibt es wohl bei den 4.011,78 EUR. Ich empfinde das schon irgendwie als Sonderfall, da man ja höhergruppiert wird, ohne erstmal nur einen Cent mehr zu bekommen. Aber das ist wohl Ansichtssache. Vielen Dank nochmal für die Info.

Dazwischen liegt doch ein Jahr Höhergruppierung. Freu dich doch, wenn es so passiert. Aber wie der Vorredner schon sagte, es sind einfach zwei Höhergruppierungen.

cyrix42

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Ha, man kann also durch wiederholte Höhergruppierung -- selbst ohne Beachtung von Stufenlaufzeiten -- also tatsächlich Einkommen verlieren:

1. Höhergruppierung von E11/4 --> E12/3 + Garantiebetrag (da E12/3 und E11/4 auf den Cent genau identische Tabellenentgelte besitzen und E12/4 deutlich höher ist)
2. Höhergruppierung von E12/3 --> E13/3, wobei E13/3 weniger ist als E12/3 + Garantiebetrag.

Lustig, dass sowas geht. :)

JDO

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Also die Verwirrung wird bei mir immer größer...
Am 01.12.2021 wurde ich höhergruppiert von E 11/4 in E12/3 soweit so gut. Es ist ja das gleiche Entgelt lt. Tabelle und das man nicht seine Stufe mitnimmt, nicht schön aber war mir klar. Somit kommt für mich nur der Garantiebetrag von 180 € zum Tragen da der Differenzbetrag zwischen E11/4 und E12/3 = 0 ist. Also nach meiner Rechnung 4.478,85 € + 180€ = 4.658,85 €, sehe ich das richtig?

XTinaG

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Ja. Was soll daran verwirrend sein?

Isie

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Nach Ziffer 5 der TdL-Durchführungshinweise zu den neuen Garantiebeträgen besteht in dieser Situation die Möglichkeit, den Minderungsbetrag übertariflich weiterzuzahlen. Ob sich alle Bundesländer daran halten, weiß ich nicht.

Melvin

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Nach Ziffer 5 der TdL-Durchführungshinweise zu den neuen Garantiebeträgen besteht in dieser Situation die Möglichkeit, den Minderungsbetrag übertariflich weiterzuzahlen. Ob sich alle Bundesländer daran halten, weiß ich nicht.

Ich vermute, diese Anmerkung bezieht sich nicht auf JDO, sondern auf cyrix42? ???

Isie

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Ja, aber auch auf den Threadtitel.

JDO

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Ja. Was soll daran verwirrend sein?
...Verwirrend ist für mich dabei, dass ich im Dezember 21 weniger Gehalt bekam, als die ganzen Monate zuvor (außer November natürlich) und das setzt sich im Januar 22 so fort. Egal welchen Rechner ich benutze, ich komme auf mehr.
Es kann doch nicht sein, dass man aufgrund der Höhergruppierung weniger Gehalt bekommt.....?? Das ist verwirrend....

XTinaG

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Derlei wurde zuvor nicht geschildert. Weicht in der Gehaltsmitteilung das Brutto vom erwarteten ab?

JDO

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..das sehe ich erst am Montag. :( ich melde mich dann....Danke erstmal