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Zustellung eines Erwerbsminderungsrentenbescheides

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Koschte:
Hallo, ich beziehe mich auf § 33 TV-L. Ich denke darüber nach, einen EM-Renten-Antrag zu stellen und habe aber Angst, dass es nur eine Teilrente wird und im Gesetz steht dass das Dienstverhältnis dann bereits mit Zustellung ruht. Mit Teilrente könnte ich nicht leben und würde noch vor Bestandskraft (nach Zustellung) alles zurückziehen. Aber im Gesetz steht eindeutig „Zustellung“, obwohl ich schon gegenteilige Urteile im Internet gefunden habe. Das mit der „Zustellung“ macht mich ganz krank 🤢
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

cyrix42:
Moin,

lies mal den Absatz (3) deines zitierten Paragraphen:


--- Zitat ---(3) Im Falle teilweiser Erwerbsminderung endet beziehungsweise ruht das Arbeits-
verhältnis nicht, wenn die/der Beschäftigte nach ihrem/seinem vom Rentenversi-
cherungsträger festgestellten Leistungsvermögen auf ihrem/seinem bisherigen
oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden
könnte, soweit dringende dienstliche beziehungsweise betriebliche Gründe nicht
entgegenstehen und die/der Beschäftigte innerhalb von zwei Wochen nach Zu-
gang des Rentenbescheids ihre/seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragt.

--- End quote ---

Wenn man dich also weiterbeschäftigen kann, und du das beantragst, dann geht es auch weiter. Natürlich nicht in Vollzeit, denn die bescheinigte teilweise Erwerbsminderung setzt ja gerade voraus, dass man weniger als 6 Stunden täglich einsatzfähig ist. (Ok, mit einer 6-Tage-Woche könnte man dann immer noch die volle Wochenarbeitszeit im Gültigkeitsbereich des TV-L erreichen. Ich glaube aber nicht, dass das dann Sinn und Zweck der Sache ist...)

Koschte:
Auf Teilzeit arbeiten würde ich ja gerade nicht wollen. Deswegen würde ich ja den Rentenantrag zurückziehen. Das ist die Frage ob die ruhende/auflösende Bedingung dann überhaupt eintritt.

cyrix42:
Hm? Also da passt was nicht. Wenn dir Teilzeit + teilweise Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist, dann wäre die volle Erwerbsminderungsrente ja noch niedriger und deshalb noch weniger attraktiv.

Klar ist, dass eine (teilweise oder vollständige) Erwerbsminderungsrene gegenüber einer Vollzeittätigkeit natürlich Einkommenseinbußen bedeutet. Wenn es keine gesundheitlichen Gründe dafür gibt, gibt es auch keinen Grund, diese anzustreben (zumal sie ja dann sicherlich nicht genehmigt werden würde). Und wenn es diese Gründe gibt, dann sollte man schon aus Liebe zur eigenen Gesundheit sehr genau darüber nachdenken...

Koschte:
Ich für mich sage ja, dass ich unter 3 Stunden arbeiten kann und mit 2000 € EM-Rente brutto kann ich leben. Aber mit 1000 € Teil-Rente nicht, denn ich könnte nicht auf Arbeit fahren, weil ich anderthalb Stunden hin und anderthalb Stunden zurück muss. Dann bin ich ja wieder Vollzeit unterwegs für halbes Geld, was dann wahrscheinlich auch noch angerechnet wird. Dann muss ich zum Arbeitsamt und das will ich vermeiden.

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