Autor Thema: Probezeitkündigung  (Read 8531 times)

LernenfuersLeben

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Probezeitkündigung
« am: 16.01.2022 23:08 »
Hallo zusammen,
ich habe das extrem seltene "Schicksal", dass ich in der Probezeit im ö.D. gekündigt werde. Grund ist eine verspätete Meldung/Angabe bei Arbeitgeber.

Unabhängig davon, dass ich so oder so kaum Chancen habe dagegen vorzugehen, dies ist mir klar.

Können Sie mir einen Tipp geben, damit ich aus der für mich ohnehin schwierigen Situation wenigstens etwas Positives ziehen kann?

Sollte ich jetzt noch "krank werden", würde ich den Resturlaub vom AG ausbezahlt bekommen, soweit bekannt. Ist es korrekt, dass es "sinnvoller" ist, über die Kündigung hinaus krank zu sein, da dann die KK zahlt. Sonst würde ich ja höchstwahrscheinlich von der Agentur eine Sperre bekommen.

Gibt es sonst einen Kniff, den ich vllt noch anwenden könnte?

Ich danke im Voraus für alle Antworten und Hilfen!

Liebe Grüße

Eukalyptus

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Antw:Probezeitkündigung
« Antwort #1 am: 16.01.2022 23:29 »
Zunächst..

mein Beileid. Dumm gelaufen, sicherlich lernst du etwas daraus für das nächste Mal. Du solltest allerdings nicht daraus lernen, jetzt mit Krankschreibungen vielleicht noch ein paar Euro herausquetschen zu wollen. Falls dir das gelingen sollte, steht der Schaden (und damit meine ich den langfristigen weiteren Reputationsschaden für dich) in keinem Verhältnis zum begrenzten Nutzen.

Geh zur Arbeitsagentur, und schildere das Problem. Dann geht die Geschichte dort weiter, in Form von Arbeitsuche, ALG etc. pp. bis hoffentlich bald zum nächsten Job.

Lars73

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Antw:Probezeitkündigung
« Antwort #2 am: 17.01.2022 07:29 »
Du gehst davon aus, dass der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung und nicht reine Probezeitkündigung gegenüber der Arbeitsagentur angibt?

Ansonsten kann ich nur sagen, dass es immer sinnvoll ist gesund zu sein. Daneben ist eine Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit Betrug.

Organisator

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Antw:Probezeitkündigung
« Antwort #3 am: 17.01.2022 08:22 »
Können Sie mir einen Tipp geben, damit ich aus der für mich ohnehin schwierigen Situation wenigstens etwas Positives ziehen kann?

Reflektieren, wie es zu der Situation kam und zukünftig vermeiden.
Die noch vorhandenen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis erfüllen.
Leistungen aus der Sozialversicherung (Kranken-/ Arbeitslosengeld) verhindern.
Schnellstmöglich eine neue Tätigkeit finden.

LernenfuersLeben

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Antw:Probezeitkündigung
« Antwort #4 am: 17.01.2022 09:28 »
Ihr würdet beim Arbeitgeber, der euch wenigen einer (meiner Meinung nach) Kleinigkeit kündigt, weiterarbeiten? Ok, aber was wäre der Vorteil, dies zu tun? Neuen Arbeitgeber finden, natürlich. Innerhalb von 2 Wochen jedoch schwierig. Das heißt, der Lebenslauf ist so oder so versaut. Bezüglich Arbeitszeugnis, damit werde ich ebenfalls nichts positives anfangen können. Egal ob man nun noch arbeitet oder eben nicht.

Was der Arbeitgeber angibt, weiß ich nicht, aber ich denke schon, dass er korrekt eine Probezeitkündigung eintragen wird. Die Sperre erhält man ja trotzdem, oder?

Danke im Voraus.

XTinaG

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Antw:Probezeitkündigung
« Antwort #5 am: 17.01.2022 09:33 »
Verträge sind einzuhalten. Das ist die Basis unserer Rechtsordnung. Sollte der Arbeitgeber sich auch überlegen, ob er seine Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis noch gegenüber einem ohnehin gekündigten Arbeitnehmer erfüllen solle? Du zeigst mehr als deutlich, daß der Arbeitgeber mit der Kündigung Deines Arbeitsverhältnisses alles richtig gemacht hat! Und ich hoffe, andere Arbeitgeber bleiben dauerhaft von Dir verschont.

Organisator

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Antw:Probezeitkündigung
« Antwort #6 am: 17.01.2022 09:53 »
Ihr würdet beim Arbeitgeber, der euch wenigen einer (meiner Meinung nach) Kleinigkeit kündigt, weiterarbeiten? Ok, aber was wäre der Vorteil, dies zu tun?
Weiterhin Entgelt zu erhalten. Schließlich hast du doch einen Arbeitsvertrag, der im Wesentlichen auf den Austausch von Entgelt gegen Arbeit beruht?

Neuen Arbeitgeber finden, natürlich. Innerhalb von 2 Wochen jedoch schwierig.
Zumindest übergangsweise ist es sehr leicht einen neuen Job zu finden

Das heißt, der Lebenslauf ist so oder so versaut. Bezüglich Arbeitszeugnis, damit werde ich ebenfalls nichts positives anfangen können. Egal ob man nun noch arbeitet oder eben nicht.
Unabhängig davon, dass du dich vertraglich zur Arbeitsleistung verpflichtet hast, würdest du dir mit Schwänzen noch viel mehr versauen.
Als neuer Arbeitgeber würde ich mich beim alten Arbeitgeber hinsichtlich der Probezeitkündigung erkundigen. Und wenn ich dann höre, dass du nach der Kündigung nicht mehr zur Arbeit erschienen bist, hättest du auch beim potentiellen neuen AG keine Chance.

Lars73

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Antw:Probezeitkündigung
« Antwort #7 am: 17.01.2022 09:55 »
Eine reine Probezeitkündigung des Arbeitgebers begründet keine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.

Natürlich würde ich bis zum letzten Tag meinen Vertrag erfüllen.

Kryne

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Antw:Probezeitkündigung
« Antwort #8 am: 17.01.2022 10:12 »
Bei uns gab es vor etlichen Jahren einmal so einen Fall.

Dem MA hat man dann aber nach Kündigung mitgeteilt, dass er nicht mehr kommen braucht. Sehen wir es mal ganz realistisch. Nach einer Kündigung wird der MA keine sinnvolle Arbeitsleistung mehr erbringen können / wollen.

Viel mehr ist in der Praxis zu befürchten, dass durch den gekündigten MA noch verdeckt "Sabotage" aus Zorn ausgeübt wird. Habe da auch schon eine Story gehört, bei der ein gekündigter Mitarbeiter unzählige wichtige Akten geschreddert hat, was man ihm aber niemals nachweisen konnte.


LernenfuersLeben

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Antw:Probezeitkündigung
« Antwort #9 am: 17.01.2022 11:15 »
Erstmal wirklich vielen Dank für das Feedback. Es waren wirklich sinnvolle Aussagen dabei. Natürlich ist die Enttäuschung groß, dennoch will ich natürlich niemanden schade, um Himmels Willen.

Ich möchte gern erfahren, warum eine Krankschreibung vom Arzt falsch ist, wenn man sich mental nicht in der Lage fühlt weiterzuarbeiten. Warum ist dies ein Schwänzen oder gar Nichterfüllung der Arbeitsleistung bzw Nichterfüllung des Vertrages?

Soll in der Praxis bei 90% der Fälle vorkommen, bei dieser Konstellation, hatte mir mal jemand aus dem Personalbereich gesagt (ohne Gewähr).

XTinaG

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Antw:Probezeitkündigung
« Antwort #10 am: 17.01.2022 11:17 »
Wer wegen einer Wartezeitkündigung mental nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten, ist generell ungeeignet für eine abhängige Beschäftigung. Oder das Leben an sich.

LernenfuersLeben

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Antw:Probezeitkündigung
« Antwort #11 am: 17.01.2022 11:49 »
Interessante Aussage, dies entscheidet aber glaube ich der Arzt und nicht du, oder?;)

Was wäre denn nun ganz praktisch besprochen der Vorteil für mich und/oder dem AG, wenn ich mich krank auf Arbeit schleppe und die 3 Wochen noch abreiße? Jetzt mal wirklich realistisch.


LernenfuersLeben

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Antw:Probezeitkündigung
« Antwort #12 am: 17.01.2022 11:52 »
Wäre die Jobsuche in der Zeit nicht sinnvoller? Ihr würdet erstmal in die Arbeitslosigkeit rutschen und dann suchen? Dann hat man zumindest Zeit…

XTinaG

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Antw:Probezeitkündigung
« Antwort #13 am: 17.01.2022 11:53 »
Dieses Werturteil treffe ich ganz alleine. Ich sehe auch nicht, welchen Wert die Aussage eines Arztes dazu haben sollte.

Mask

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Antw:Probezeitkündigung
« Antwort #14 am: 17.01.2022 12:03 »

Sollte ich jetzt noch "krank werden", würde ich den Resturlaub vom AG ausbezahlt bekommen, soweit bekannt. Ist es korrekt, dass es "sinnvoller" ist, über die Kündigung hinaus krank zu sein, da dann die KK zahlt. Sonst würde ich ja höchstwahrscheinlich von der Agentur eine Sperre bekommen.

Gibt es sonst einen Kniff, den ich vllt noch anwenden könnte?

Sollte ich "krank werden" in Anführungszeichen, die Feststellung dass es "sinnvoller" ist über die Kündigung hinaus krank zu sein sowie die Frage nach noch einem "Kniff".

Du wunderst dich doch nicht ernsthaft dass die Leute hier Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit haben oder ?