Arbeitgeberzuschuss zu allen Entgeltumwandlungen ab 2022

Begonnen von Tri, 09.12.2021 17:08

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Tri

Wenn ich das richtig verstanden habe wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) geregelt das ab den 01.01.2022 die Arbeitgeber verpflichtet sind den Mitarbeitern mit Entgeltumwandlungs-Bestandverträgen (von vor 2019) eine Zuschuss von 15% zu den Beiträgen zu zahlen.

Habt ihr dazu schon was gehört? Muss man als Arbeitnehmer selbst aktiv werden? Von der Kollegin aus der Personalstelle habe ich gehört hier müsste erst was im Tarifvertrag neu geregelt werden. Dies kommt mir jedoch komisch vor den ein Tarifvertrag kann ja keine Verschlechterung eines gesetzlichen Anspruches begründen, somit sollte es doch dann für uns gelten, oder!?

Gruß Tri

Tanja

Hallo,

das hast du richtig verstanden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet.

Es gibt seitens der Versicherungen unterschiedlich Vorgehensweisen. Ein Versicherungsunternehmen kam direkt auf mich zu und hat die Ergänzungsvereinbarungen schon ausgefüllt mitgebracht, bei den anderen musste ich aktiv werden und um die Vordrucke bitten (und auch selbst ausfüllen...).
Ferner ist es für die Personalabteilung Pflicht, den Arbeitnehmer auf die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge hinzuweisen. Sollte der/die AN*in kein Interesse haben, muss das unterschrieben vom AN*in in der Personalakte aufbewahrt werden.

Viele Grüße
Tanja

XTinaG

§ 19 BetrAVG enthält eine Tariföffnungsklausel mit der Möglichkeit, tariflich u.a. vom durch das BRSG geänderten § 1a BatrAVG abzuweichen.

Tri

Wie ist im Bezug darauf dann "§ 19 BetrAVG – Allgemeine Tariföffnungsklausel (3) Im Übrigen kann von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden." zu verstehen?

XTinaG

Daß im übrigen nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf.

BP158

Hallo,

bei uns gab es Briefe vom AG an den AN mit der Möglichkeit sich dazu ein Angebot machen zu lassen (Klinikrente für Krankenhäuser) ...

Gruß

baukirau

Moin!

Ich arbeite in Niedersachsen (TVöD/VKA).
Mein AG sagt mir, dass er nicht verpflichtet sei,
mir den Zuschuss zu geben,
da der Tarifvertrag über TVEUmw/VKA geregelt sei.

Ist das so richtig?
Ändert sich das evtl.?

Danke für die Unterstützung.

XTinaG


baukirau

Hm, doof!  :)

Aber Dankeschön für die schnelle Antwort!

Kai

Hallo liebe Kollegen!

Mein AG (KdöR - ordentliches Mitglied im VKA) leht mir die Bezuschussung ab:

Zitat:

Hallo Herr xxxx,

beigefügt übersende ich Ihnen die Informationen zum Arbeitsgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG für Entgeltumwandlung.

Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht für den öffentlichen Dienst gilt bzw. Mitarbeiter, die von dem Geltungsbereich des TVöD/TV-L erfasst werden.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgeltumwandlung-anspruch-auf-arbeitgeberzuschuss-nach-1a-abs1a-betravg-bei-anwendung-des-tvoedtv-l_idesk_PI13994_HI12510475.html

Mit freundlichen Grüßen

xxxx

Dezernat Allgemeine Verwaltung
Bereich Personalwirtschaft


Ich kenne mich nun im Bereich der Altersvorsorge noch weniger aus, als im originären TVöD.

Insofern die Frage, handelt mein AG hier richtig?

Vielen lieben Dank für die Antworten!

XTinaG

Zitat von: XTinaG in 09.12.2021 17:39
§ 19 BetrAVG enthält eine Tariföffnungsklausel mit der Möglichkeit, tariflich u.a. vom durch das BRSG geänderten § 1a BatrAVG abzuweichen.

Kai

Also kurz gesagt, macht mein AG nach Gutdünken, das was er machen darf, nur nicht zu meinem Vorteil......

XTinaG

Nein. Er macht das, was tariflich geregelt ist.

Kai

Streich mal das nach Gutdünken. Das wird ja hier jedenfalls nicht um fünfstellig Beträge gehen, aber dennoch, jeder Euro würde bei der Altersvorsorge helfen.


Danke aber für die Klarstellung Spid.