Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Probezeitkündigung
was_guckst_du:
...genau...in der Probezeit kann sogar grundlos gekündigt werden...da kann man als PR quaken, wie man möchte....wenn es die Verwaltung drauf anlegt, interessiert das Quaken niemanden...
XTinaG:
Es genügt die pauschale Mitteilung der Wertung, daß die Erwartungen nicht erfüllt wurden. Die Wertung selbst unterliegt nicht der Überprüfung des BR/PR.
was_guckst_du:
...man kann auch angeben, dass einem die Nase nicht passt...Kündigungsschutz und damit verbundene "Verfahren" gibts erst nach 6 Monaten...
XTinaG:
Kündigungsschutz und Beteiligung sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel. In einer ordentlichen Kündigung müssen nie Gründe genannt werden, auch nach der Wartezeit nicht. Dem BR/PR sind bei der Beteiligung jedoch Gründe zu nennen. Das kann auch ein pauschales und unbegründetes Werturteil sein. Ansonsten ist die Beteiligung nicht ordnungsgemäß erfolgt und auch eine Wartezeitkündigung unwirksam - wenn sie denn angegriffen wird.
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