Freistellung für Betriebsarzt/ Arbeitsmedizin

Begonnen von Treffer, 17.01.2022 10:13

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Treffer

Guten Morgen,

ein AN (TVÖD-VKA) muss zum Betriebsarzt für eine Tauglichkeitsuntersuchung (alle 5 Jahre) um seinen, für die Arbeit benötigten LKW-Führerschein verlängern lassen zu können.
Sollte die Untersuchung während der Arbeitszeit stattfinden... muss der AN Überstunden nehmen oder wird so etwas freigestellt. Kann mir jemand ggf. einen § nennen?



Treffer

Bei der normalen geforderten betrieblichen Untersuchung ist das bei uns auch so (diese findet im Unternehmen statt) aber speziell die Untersuchung für die LKW-Tauglichkeit (findet in der Arzt-Praxis statt) wird bei uns laut Dienstanweisung nicht bezahlt/ es muss also Urlaub/ Freizeitausgleich etc. genommen werden.

Organisator

Zitat von: Treffer in 18.01.2022 15:51
Bei der normalen geforderten betrieblichen Untersuchung ist das bei uns auch so (diese findet im Unternehmen statt) aber speziell die Untersuchung für die LKW-Tauglichkeit (findet in der Arzt-Praxis statt) wird bei uns laut Dienstanweisung nicht bezahlt/ es muss also Urlaub/ Freizeitausgleich etc. genommen werden.

Gibt es denn eine Verpflichtung des AN an dieser Untersuchung teilzunehmen?

Treffer

Es gibt die Verpflichtung des AN einen gültigen Führerschein zu besitzen.
Die Notwendigkeit der Untersuchung gibt die Führerscheinstelle vor.

blondie

Du kannst doch ohne diese 5 jährige Untersuchung nicht LKW fahren und musst an der Untersuchung teilnehmen. Da ist der AG verpflichtet dich freizustellen, wir reden hier doch von max 1-2 Stunden alle 5 Jahre. Das habe ich im ÖD noch nicht gehört, dass eine Dienstanweisung dagegen ist. Kannst du den Passus hier rein kopieren?
Wie sind denn normale Arztbesuche geregelt?

Gewerbeaufsichtbeamter

Zitat von: Treffer in 20.01.2022 10:11
Es gibt die Verpflichtung des AN einen gültigen Führerschein zu besitzen.
Die Notwendigkeit der Untersuchung gibt die Führerscheinstelle vor.

Wenn der Arbeitgeber denn möchte das du LKW fährst muss er auch dafür sorge tragen dass du dafür entsprechend geeignet bist.  Das man frei nehmen muss oder Überstunden dadurch abbauen soll ist mir auch noch nicht im öD untegekommen.

Spidersangel

Einfach nach der Dienstanweisung fragen und hier einstellen.
Die §§ würden mich nämlich interessieren auf die sich der AG beziehen will.
Man lernt ja nie aus.

Und zuallererst muss der AG begründen, warum er etwas nicht macht und erst dann Du Ihm das Gegenteil beweisen.
Einfach nur "das machen wir bei uns halt so", läuft nun mal nicht.