Folgender Sachverhalt
Eine TB in einem befristeten AV wird schwanger und geht über div. Krankheiten in den Mutterschutz, das AV endet im Verlauf der Elternzeit.
Da noch Resturlaubsansprüche bestehen, sind diese nach § 7 IV BUrlG auszubezahlen; kann/muss die Behörde hier auf einen förmlichen Antrag zur Abgeltung bestehen oder ist die Schuld fällig und "von Amts wegen" (ja privatrechtliches Verhältnis, ihr wisst was ich meine
) auszubezahlen ?
Vielen Dank