Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Abordnung mit Ziel der Versertzung TV-L nach Tvöd-VKA
XTinaG:
Du hast keinen Dienstherrn. Du hast einen Arbeitgeber! Und mit dem mußt Du das Arbeitsverhältnis beenden (Kündigung, Aufhebungsvertrag), um dann ein neues mit der Kommune als Arbeitgeber einzugehen, was dann eine Einstellung ist.
Thiania:
--- Zitat von: XTinaG am 17.01.2022 12:06 ---Du hast keinen Dienstherrn. Du hast einen Arbeitgeber! Und mit dem mußt Du das Arbeitsverhältnis beenden (Kündigung, Aufhebungsvertrag), um dann ein neues mit der Kommune als Arbeitgeber einzugehen, was dann eine Einstellung ist.
--- End quote ---
Okay. Alles klar! Ich dachte für Angestellte heißt das auch Dienstherr! :) Das heißt so eine "geschmeidige" Lösung wie für Beamte mit einer Abordnung und einer daraus erfolgenden Übernahme gibt es für Angestellte nicht?!
Viele Grüße
XTinaG:
Nein. Arbeitnehmer besitzen nämlich ein Vertragverhältnis auf Augenhöhe mit ihrem Arbeitgeber und können von diesem nicht wie Vieh verschachert werden.
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