Hallo,
ich habe 3 kurze Fragen zur Stufenverhandlung bei einer Neueinstellung im Bereich VKA:
1. Angenommen man fordert die Anerkennung förderlicher Zeiten z.B. i.H.v. 8 Jahren nach § 16 Abs. 2 S. 3, kann dann eine Einstufung in Stufe 4 (=6 Jahre) und die Anerkennung der weiteren zwei Jahre bereits auf die Stufe 5 (also nur noch 2 Jahre Stufenlaufzeit) erfolgen?
2. Ist es grundsätzlich möglich neben der Anerkennung förderlicher Zeiten z.B. für die Stufe 4 bereits bei Vertragsabschluss zusätzlich nach § 17 Abs. 2 S. 1 die Verkürzung der Stufenlaufzeit für die Stufe 5 z.B. auf 2 Jahre festzulegen?
3. Von der Einstufung abgesehen scheint es bei feststehender Eingruppierung im Bereich VKA keine andere Möglichkeit der Vereinbarung eines höheren tariflichen Entgelts zu geben?
Vielen Dank. MfG