Autor Thema: Stufenverhandlung Neueinstellung  (Read 4060 times)

L.Strauss

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Stufenverhandlung Neueinstellung
« am: 17.01.2022 12:05 »
Hallo,
ich habe 3 kurze Fragen zur Stufenverhandlung bei einer Neueinstellung im Bereich VKA:
1. Angenommen man fordert die Anerkennung förderlicher Zeiten z.B. i.H.v. 8 Jahren nach § 16 Abs. 2 S. 3, kann dann eine Einstufung in Stufe 4 (=6 Jahre) und die Anerkennung der weiteren zwei Jahre bereits auf die Stufe 5 (also nur noch 2 Jahre Stufenlaufzeit) erfolgen?
2. Ist es grundsätzlich möglich neben der Anerkennung förderlicher Zeiten z.B. für die Stufe 4 bereits bei Vertragsabschluss zusätzlich nach § 17 Abs. 2 S. 1 die Verkürzung der Stufenlaufzeit für die Stufe 5 z.B. auf 2 Jahre festzulegen?
3. Von der Einstufung abgesehen scheint es bei feststehender Eingruppierung im Bereich VKA keine andere Möglichkeit der Vereinbarung eines höheren tariflichen Entgelts zu geben?
Vielen Dank. MfG

XTinaG

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Antw:Stufenverhandlung Neueinstellung
« Antwort #1 am: 17.01.2022 12:10 »
1. Förderliche Zeiten können tariflich lediglich bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Eine über die Zurodnung hinausgehende Berücksichtigung in Form von Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe ist tariflich nicht vorgesehen.

2. Eine Stufenlaufzeitverkürzung setzt weit überdurchschnittliche Leistungen voraus. Diese können bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses noch nicht vorliegen.

3. Tariflich nicht.

WasDennNun

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Antw:Stufenverhandlung Neueinstellung
« Antwort #2 am: 17.01.2022 12:36 »
zu 3.)
Nur in dem der AG dir höherwertige Aufgaben überträgt.
Unabhängig davon ob du sie dann ausübst.

Mario Nette

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Antw:Stufenverhandlung Neueinstellung
« Antwort #3 am: 22.01.2022 20:49 »
Ist die Einstufung/Anerkennung der (einschlägigen) Berufserfarung tatsächlich verhandelbar? In der Theorie sicherlich, aber wie siehts in der Praxis aus?

Spricht man bekommt z. B. keine Erfahrung anerkannt und wird demnach der Stufe 1 eingeordnert. Man selbst möchte mit z. B. 20 Jahren Erfahrung aber mindestens die Stufe 3 und fordert dies. Sind die Arbeitgeber da verhandlungsbereit?

XTinaG

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Antw:Stufenverhandlung Neueinstellung
« Antwort #4 am: 22.01.2022 21:20 »
Einschlägige Berufserfahrung liegt vor oder liegt nicht vor. Sie bedarf keiner Anerkennung, sie wirkt unmittelbar.

Förderliche Zeiten kann der Arbeitgeber berücksichtigen. Einige tun es, andere nicht. Es ist ein Arbeitsmarkt. Angebot und Nachfrage wirken auf den Preis.

WasDennNun

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Antw:Stufenverhandlung Neueinstellung
« Antwort #5 am: 23.01.2022 16:57 »
Ist die Einstufung/Anerkennung der (einschlägigen) Berufserfarung tatsächlich verhandelbar? In der Theorie sicherlich, aber wie siehts in der Praxis aus?

Spricht man bekommt z. B. keine Erfahrung anerkannt und wird demnach der Stufe 1 eingeordnert. Man selbst möchte mit z. B. 20 Jahren Erfahrung aber mindestens die Stufe 3 und fordert dies. Sind die Arbeitgeber da verhandlungsbereit?
Natürlich sind sie es, allerdings nur solange man den AV nich nicht unterschrieben hat.

ITheini

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Antw:Stufenverhandlung Neueinstellung
« Antwort #6 am: 01.02.2022 11:20 »
Ist die Einstufung/Anerkennung der (einschlägigen) Berufserfarung tatsächlich verhandelbar? In der Theorie sicherlich, aber wie siehts in der Praxis aus?

Das kommt auch in der Praxis relativ häufig vor. Insbesondere bei "Quereinsteigern" aus der freien Wirtschaft. Die Verhandlungsposition ist natürlich auch abhängig davon wie "gut oder schlecht" die Bewerberlage war oder wie häufig eine Stelle bereits ausgeschrieben wurde. Dann lassen sich Personaler leichter "überreden". Wir hatten letztens erst den Fall, dass sogar in Stufe 6 eingestellt wurde...