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Überstunden/Mehrarbeit/Urlaub

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Isi:
Kurze Frage aus einer Welt die nicht die meine ist:

Kommunaler Kindergarten (alle haben Standard VKA Verträge) stellt von monatlich neu gefassten auf "festen" Dienstplan um:

Dieser Dienstplan beinhaltet nun die kompletten zu leistenden Stunden der Arbeitnehmer und soll unbefristet gelten.  Die Meisten Mitarbeiter haben eine 3 oder 4 Tage Woche, bekommen dabei alle weiter 30 Tage Urlaub. Wenn der Urlaub genommen wird schreiben die Mitarbeiter ihre "Durchschnittsstundenzahl" am betreffenden Tag ein:

Also bei 50% Teilzeit 3,8 Stunden etc.

Nun passiert folgendes: Die Mitarbeiter nehmen an Tagen Urlaub an denen sie nicht arbeiten müssten und bekommen dafür "Gutschriften" auf ihrem Stundenkonto.
Wer an 2 Tagen je 10 Stunden Arbeitet (Mo - Di) und dann drei Tage Urlaub hat (Mi-Fr) beendet die Woche also mit +15 Stunden (Mehrarbeit bei Teilzeit).
Nimmt der AN aber Mo-Di Urlaub und hat die restliche Woche frei hat er ein Minus von 11,9 Stunden.

Wenn der AN die Ganze Woche Urlaub nimmt (also 5 Tage) ist sein Stundenkonto entsprechend bei 0.

Überstunden schreiben die Betreffenden extra auf - die werden auch als Überstunden geführt aber es gibt kein Arbeitszeitkonto, die bleiben halt dann mal da so irgendwie auf dem Papier wie auch immer aufgeschrieben...
Und dann genommen - wenn man also Überstunden nimmt und dann mit Urlaub kombiniert werden für Montag und Dienstag 20 Stunden abgezogen vom Überstundenkonto - aber es kommen (bei 50% Arbeitszeit) wieder +
15 dazu - für Mittwoch bis Freitag.

Unabhängig davon, dass das absolut unübersichtlich ist: Machen das viele Kommunen so, ist das überhaupt legal? Meines Erachtens nach sollten die Urlaubstage nach den regelmäßigen wöchentlichen Tagen berechnet werden (also ich mach das so) und dann Urlaubstage bzw. die dann zu leistenden Stunden aus der Rechnung entfernt werden - liege ich da falsch?

Grüße

XTinaG:
Das ist tarif- und, sofern der Mindesturlaub betroffen ist, gesetzwidrig. Der Urlaub bemißt sich nach den Arbeitstagen, ggfs. auch nach einer Durchschnittsberechnung bei unregelmäßiger Inanspruchnahme. Wie mit Überstunden zu verfahren ist, ist tariflich geregelt.

WasDennNun:

--- Zitat von: Isi am 17.01.2022 14:56 ---Dieser Dienstplan beinhaltet nun die kompletten zu leistenden Stunden der Arbeitnehmer und soll unbefristet gelten.  Die Meisten Mitarbeiter haben eine 3 oder 4 Tage Woche, bekommen dabei alle weiter 30 Tage Urlaub. Wenn der Urlaub genommen wird schreiben die Mitarbeiter ihre "Durchschnittsstundenzahl" am betreffenden Tag ein:

Also bei 50% Teilzeit 3,8 Stunden etc.

Nun passiert folgendes: Die Mitarbeiter nehmen an Tagen Urlaub an denen sie nicht arbeiten müssten und bekommen dafür "Gutschriften" auf ihrem Stundenkonto.
Wer an 2 Tagen je 10 Stunden Arbeitet (Mo - Di) und dann drei Tage Urlaub hat (Mi-Fr) beendet die Woche also mit +15 Stunden (Mehrarbeit bei Teilzeit).
Nimmt der AN aber Mo-Di Urlaub und hat die restliche Woche frei hat er ein Minus von 11,9 Stunden.

Wenn der AN die Ganze Woche Urlaub nimmt (also 5 Tage) ist sein Stundenkonto entsprechend bei 0.

--- End quote ---
So weit alles gut.

--- Zitat ---Und dann genommen - wenn man also Überstunden nimmt und dann mit Urlaub kombiniert werden für Montag und Dienstag 20 Stunden abgezogen vom Überstundenkonto - aber es kommen (bei 50% Arbeitszeit) wieder +
15 dazu - für Mittwoch bis Freitag.

--- End quote ---
Das habe ich jetzt noch nicht verstanden.
Wieso 15h dazu? und oben 11,9 Minus?

Wenn sie Montag Dienstag Urlaub nehmen, dann wird ihnen 20h abgezogen?
Das ist dann ja fehlerhaft, dass müssten dann ja 2/5 der WE zeit sein.

Wie ist denn da jetzt die Verteilung 3,8 pro Tag? 3*3,8 <> 11,9


--- Zitat ---Unabhängig davon, dass das absolut unübersichtlich ist: Machen das viele Kommunen so, ist das überhaupt legal? Meines Erachtens nach sollten die Urlaubstage nach den regelmäßigen wöchentlichen Tagen berechnet werden (also ich mach das so) und dann Urlaubstage bzw. die dann zu leistenden Stunden aus der Rechnung entfernt werden - liege ich da falsch?

--- End quote ---
zumindest sind die obigen Zahlen nicht in sich schlüssig.

Entweder man hat eine Gleichverteilung der Sollarbeitsstunden und 30 Tage Urlaub.
Bei 20h Woche dann halt 5x4h Soll und wenn man Mo Di jeweils 10h arbeitet, dann hat man da halt 12hplus gemacht die dann Mi-Fr wieder abgebaut werden.
Und wenn sie Mo Di Urlaub machen und Mi-Fr nicht arbeiten, dann haben sie halt 12 Minusstunden.

Und wenn man Mo/Di 20h Arbeitet und Mi-Fr Urlaub macht, dann hat man halt 12h PLus die Woche....

Oder man hat fixe Arbeitstage mit Sollarbeitszeite (hier Mo Di 10h und Mi-Fr 0, dann hat sind es aber auch nur 2/5*30 Urlaubstage

XTinaG:

--- Zitat von: WasDennNun am 17.01.2022 15:30 ---
--- Zitat von: Isi am 17.01.2022 14:56 ---Dieser Dienstplan beinhaltet nun die kompletten zu leistenden Stunden der Arbeitnehmer und soll unbefristet gelten.  Die Meisten Mitarbeiter haben eine 3 oder 4 Tage Woche, bekommen dabei alle weiter 30 Tage Urlaub. Wenn der Urlaub genommen wird schreiben die Mitarbeiter ihre "Durchschnittsstundenzahl" am betreffenden Tag ein:

Also bei 50% Teilzeit 3,8 Stunden etc.

Nun passiert folgendes: Die Mitarbeiter nehmen an Tagen Urlaub an denen sie nicht arbeiten müssten und bekommen dafür "Gutschriften" auf ihrem Stundenkonto.
Wer an 2 Tagen je 10 Stunden Arbeitet (Mo - Di) und dann drei Tage Urlaub hat (Mi-Fr) beendet die Woche also mit +15 Stunden (Mehrarbeit bei Teilzeit).
Nimmt der AN aber Mo-Di Urlaub und hat die restliche Woche frei hat er ein Minus von 11,9 Stunden.

Wenn der AN die Ganze Woche Urlaub nimmt (also 5 Tage) ist sein Stundenkonto entsprechend bei 0.

--- End quote ---
So weit alles gut.

--- End quote ---

Inwiefern wäre dabei alles gut?

Isi:

--- Zitat von: WasDennNun am 17.01.2022 15:30 ---Das habe ich jetzt noch nicht verstanden.
Wieso 15h dazu? und oben 11,9 Minus?

Wenn sie Montag Dienstag Urlaub nehmen, dann wird ihnen 20h abgezogen?
Das ist dann ja fehlerhaft, dass müssten dann ja 2/5 der WE zeit sein.

Wie ist denn da jetzt die Verteilung 3,8 pro Tag? 3*3,8 <> 11,9


--- Zitat ---Unabhängig davon, dass das absolut unübersichtlich ist: Machen das viele Kommunen so, ist das überhaupt legal? Meines Erachtens nach sollten die Urlaubstage nach den regelmäßigen wöchentlichen Tagen berechnet werden (also ich mach das so) und dann Urlaubstage bzw. die dann zu leistenden Stunden aus der Rechnung entfernt werden - liege ich da falsch?

--- End quote ---
zumindest sind die obigen Zahlen nicht in sich schlüssig.

Entweder man hat eine Gleichverteilung der Sollarbeitsstunden und 30 Tage Urlaub.
Bei 20h Woche dann halt 5x4h Soll und wenn man Mo Di jeweils 10h arbeitet, dann hat man da halt 12hplus gemacht die dann Mi-Fr wieder abgebaut werden.
Und wenn sie Mo Di Urlaub machen und Mi-Fr nicht arbeiten, dann haben sie halt 12 Minusstunden.

Und wenn man Mo/Di 20h Arbeitet und Mi-Fr Urlaub macht, dann hat man halt 12h PLus die Woche....

Oder man hat fixe Arbeitstage mit Sollarbeitszeite (hier Mo Di 10h und Mi-Fr 0, dann hat sind es aber auch nur 2/5*30 Urlaubstage

--- End quote ---

Auf den Stundenzetteln wird mit 39 Wochenstunden (Vollarbeitszeit) gerechnet. 39,5 Stunden sind die Regelarbeitszeit, 0,5 Stunden pro Woche gibt es pauschal (fürs Türen aufmachen keine Ahnung).
Bei Teilzeit wird dann jeweils verkürzt.
7,8 Stunden sind dann die Regelarbeitszeit bei Vollbeschäftigung (täglich).

Da aber alle Teilzeitbeschäftigte sind arbeitet niemand 5 Tage - sondern jeweils nur 2 oder 4. Dann eben länger. Es haben aber alle 30 Tage Urlaub und der Urlaub wird dann anteilig ins Stundenkonto eingetragen - wer also nur an Arbeitstagen Urlaub nimmt macht Minusstunden.

Ist das legal? Ich denke doch nicht ...

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