Autor Thema: Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?  (Read 15537 times)

RainerWinkler

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Hallo zusammen,

ich bin 30 und habe 2019 mein duales Studium in einer größeren deutschen Stadt absolviert und bin aktuell tarifbeschäftigt (E9c). Durch mein Studium habe ich die Möglichkeit, mich zum 1.9. dieses Jahres verbeamten zu lassen. Nur lohnt sich das überhaupt?

Aktuell bin ich in E9c Stufe 2 eingruppiert. Das sind inkl. Jahressonderzahlung und Zulagen etwas mehr als 50.000€ im Jahr (brutto). Im September wäre ich dann nach 3 Jahren Beschäftigungszeit in Stufe 3, also nochmal minimal mehr.

Meine konkreten Fragen:

1. Ich würde dann ja in A9 eingestuft werden. Bekomme ich dann eine Anpassungszahlung für A10 (=Einstufung meiner Tätigkeit)?

2. In welche horizontale Stufe würde ich einsteigen? 1,2 oder 3? Bin zu dem Zeitpunkt dann wie gesagt seit 3 Jahren dabei.

3. Die Probezeit beträgt dann ja 2 Jahre. Lässt die sich verkürzen? Auf dem Infozettel steht "Verkürzung aufgrund der Anrechnung von Vordienstzeiten, die noch nicht für den Qualifikationserwerb verbraucht wurden, im Umfang von maximal einem Jahr" Heißt das also, ich kann meine bisherige Tätigkeit anrechnen lassen?

4. Wann bin ich dann in A10?

Lohnt sich der ganze Aufwand überhaupt? Wahrscheinlich fallen bei Verbeamtung auch ein paar Zulagen weg.

Danke im Voraus!

Organisator

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #1 am: 18.01.2022 08:43 »
1. nein
4. Wenn es deinem Dienstherrn beliebt

Neben den finanziellen Auswirkungen solltest du dich noch über das Berufsbeamtentum mit den damit verbundenen Rechten und vor allem Pflichten auseinandersetzen. Wenn es nur um (finanzielles) Lohnen geht bei der Entscheidung Beamter zu werden - lass es sein.

WasDennNun

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #2 am: 18.01.2022 08:56 »
Bevor du dich um die monetäre Seite kümmerst, solltest du dir über die Rechten und Pflichten des Beamtentums klar werden.

EiTee

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #3 am: 18.01.2022 09:05 »
Den Hinweisen der Vorredner kann ich mich nur anschließen.

zu 2. Wenn du 3 Jahre dabei bist, zum Zeitpunkt der Verbeamtung, so landest du in A9/1. Von deinen 3 Jahren, wird die Zeit für die Laufbahnbefähigung abgezogen, bleiben also noch 1,5 Jahre über. Ob Dir diese voll angerechnet werden, solltest Du vorab klären. In jedem Falle bleibt es bei A9/1.

zu 3. Wie kommst Du auf 2 Jahre? idR dauert die Probezeit 3 Jahre. Angenommen man rechnet dir noch die 1,5 Jahre aus Punkt 2 an, so bist Du noch mind. 1,5 Jahre BaP. Auch hier gilt, dass da nichts angerechnet werden muss und die Zeit als BaP auch durchaus 3 Jahre betragen kann.

zu 4. A 10 wirst Du dann, wenn du befördert wirst. Da es keinen Anspruch auf Beförderung gibt, kannst Du auch auf einem A 13 DP bis zur Pension sitzen, dich aber weiterhin in der A 9 befinden. Hierzu lässt sich somit keine Aussage treffen.


Wie Du monetär aufgestellt bist und wie Du monetär aufgestellt wärst mit der Verbeamtung, ist etwas, dass sich selbst ein halbwegs fähiger Sonderschüler ausrechnen kann. Entsprechend sollte es Dir als Absolvent auch ganz einfach fallen, eine repräsentative Rechnungen zu erstellen.

Für das Beamtentum entscheidet man sich nicht aufgrund monetärer Aspekte, daher auch die Hinweise in den vorherigen Antworten.

FGL

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #4 am: 18.01.2022 09:26 »
Rainer "Drachenlord" Winkler ist doch jetzt vorbestraft. Wie kann der denn verbeamtet werden?

Johann

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #5 am: 18.01.2022 09:50 »
Rainer "Drachenlord" Winkler ist doch jetzt vorbestraft. Wie kann der denn verbeamtet werden?

Etzala jetzt reichts aber! Immer diese Haider die denkne sie können alles mit dem Lügenlord machne! Wenn der Lord sagen tut, er wird verbeamtnet, dann wird der Lord verbeamtnet!

RainerWinkler

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #6 am: 18.01.2022 10:25 »
@Organisator und WasDennNun: Der idealistische Aspekt des Beamtentums interessiert mich höchstens peripher. Bei uns üben Tarifbeschäftigte und Beamte dieselbe Tätigkeit aus.

@EiTee: Danke für die (konstruktiven) Infos, aber das arrogante Geschwafel danach kannste dir nächstes mal sparen. Und apropos Sonderschule: Ich empfehle einen Besuch der Seite dassdas.de .

Ist ja fast schon sektenähnlich hier...

@FGL und Johann: Meddl, warum sind hier etzadla so viele Kagghaider unterwegs?

Fazit: Ich lass mich nochmal ausführlich von meiner Personalabteilung beraten.

Organisator

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #7 am: 18.01.2022 10:29 »
@Organisator und WasDennNun: Der idealistische Aspekt des Beamtentums interessiert mich höchstens peripher. Bei uns üben Tarifbeschäftigte und Beamte dieselbe Tätigkeit aus.

Dann rate ich ganz klar von einer Verbeamtung ab. Neben dem idealistischen Aspekt gibt es übrigens auch noch viele andere Unterschiede, Laufbahnprinzip vs. Bezahlung gemäß übertragener Tätigkeiten zum Beispiel.

RainerWinkler

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #8 am: 18.01.2022 10:40 »
@Organisator und WasDennNun: Der idealistische Aspekt des Beamtentums interessiert mich höchstens peripher. Bei uns üben Tarifbeschäftigte und Beamte dieselbe Tätigkeit aus.

Dann rate ich ganz klar von einer Verbeamtung ab. Neben dem idealistischen Aspekt gibt es übrigens auch noch viele andere Unterschiede, Laufbahnprinzip vs. Bezahlung gemäß übertragener Tätigkeiten zum Beispiel.


An meiner Dienststelle spielt das alles keine große Rolle. Da werden Tarifbeschäftigte fachlich 1:1 wie Beamte behandelt. Man kann sich auch relativ einfach intern auf eine andere Stelle bewerben, egal ob Beamter oder Tarifbeschäftigter.

XTinaG

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #9 am: 18.01.2022 10:47 »
Womit die höchst ungenügende Auseinandersetzung des TE mit den Eigenheiten des Berufsbeamtentums belegt wäre.

RainerWinkler

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #10 am: 18.01.2022 10:50 »
Womit die höchst ungenügende Auseinandersetzung des TE mit den Eigenheiten des Berufsbeamtentums belegt wäre.

Erleuchte mich mit deinem reichhaltigen Wissen, das ich nach mehreren Semestern Verwaltungsrecht kläglich vermissen lasse.

XTinaG

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #11 am: 18.01.2022 10:53 »
Organisator hat auf die wesentlichen Unterschiede hingewiesen. Du hast Dein Unwissen offenbart. Und Deine Unfähigkeit zu verstehen. Nun nölst Du rum. Jeder macht sich ein Bild von Deiner Qualität. Und den Wert, den eine Antwort ggfs. hätte. Du bist sie nicht wert. Und würdest sie ohnehin nicht verstehen. So einfach ist das: Du wurdest gewogen... Du wurdest gemessen... und Du wurdest für nicht gut genug befunden.

gerzeb

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #12 am: 18.01.2022 11:00 »
Womit die höchst ungenügende Auseinandersetzung des TE mit den Eigenheiten des Berufsbeamtentums belegt wäre.

Erleuchte mich mit deinem reichhaltigen Wissen, das ich nach mehreren Semestern Verwaltungsrecht kläglich vermissen lasse.

Warst wohl etwas öfter (geistig) nicht anwesend? Ich wüsste nicht, weshalb Arbeits- und Tarifrecht oder Beamtenrecht in Verwaltungsrecht behandelt werden sollte...

RainerWinkler

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #13 am: 18.01.2022 11:04 »
Organisator hat auf die wesentlichen Unterschiede hingewiesen. Du hast Dein Unwissen offenbart. Und Deine Unfähigkeit zu verstehen. Nun nölst Du rum. Jeder macht sich ein Bild von Deiner Qualität. Und den Wert, den eine Antwort ggfs. hätte. Du bist sie nicht wert. Und würdest sie ohnehin nicht verstehen. So einfach ist das: Du wurdest gewogen... Du wurdest gemessen... und Du wurdest für nicht gut genug befunden.

Das einzige was du brauchst, ist ein guter Psychiater. Alter Schwede!

Zitat
Warst wohl etwas öfter (geistig) nicht anwesend? Ich wüsste nicht, weshalb Arbeits- und Tarifrecht oder Beamtenrecht in Verwaltungsrecht behandelt werden sollte...

Hatte ich ebenfalls. Es geht hier aber wie gesagt nicht um theoretische Erwägungen, sondern um die praktische Umsetzung. Und die weicht in meinem Fall stark von den Grundsätzen des Beamtenrechts ab.

Organisator

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Antw:Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?
« Antwort #14 am: 18.01.2022 11:11 »
Hatte ich ebenfalls.

Dann hast du im Beamtenrecht auch nicht gut aufgepasst, wie man an Frage 1 im Ausgangsthread erkennen kann.
Es hat wenig Sinn Fragen zu stellen, wenn du dir die Antworten schon gegeben und eine eigene Meinung gebildet hast. Insbesondere wenn deine eigene Meinung so stark ist, dass du zutreffende Hinweise abtust.