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Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?

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RainerWinkler:
Hallo zusammen,

ich bin 30 und habe 2019 mein duales Studium in einer größeren deutschen Stadt absolviert und bin aktuell tarifbeschäftigt (E9c). Durch mein Studium habe ich die Möglichkeit, mich zum 1.9. dieses Jahres verbeamten zu lassen. Nur lohnt sich das überhaupt?

Aktuell bin ich in E9c Stufe 2 eingruppiert. Das sind inkl. Jahressonderzahlung und Zulagen etwas mehr als 50.000€ im Jahr (brutto). Im September wäre ich dann nach 3 Jahren Beschäftigungszeit in Stufe 3, also nochmal minimal mehr.

Meine konkreten Fragen:

1. Ich würde dann ja in A9 eingestuft werden. Bekomme ich dann eine Anpassungszahlung für A10 (=Einstufung meiner Tätigkeit)?

2. In welche horizontale Stufe würde ich einsteigen? 1,2 oder 3? Bin zu dem Zeitpunkt dann wie gesagt seit 3 Jahren dabei.

3. Die Probezeit beträgt dann ja 2 Jahre. Lässt die sich verkürzen? Auf dem Infozettel steht "Verkürzung aufgrund der Anrechnung von Vordienstzeiten, die noch nicht für den Qualifikationserwerb verbraucht wurden, im Umfang von maximal einem Jahr" Heißt das also, ich kann meine bisherige Tätigkeit anrechnen lassen?

4. Wann bin ich dann in A10?

Lohnt sich der ganze Aufwand überhaupt? Wahrscheinlich fallen bei Verbeamtung auch ein paar Zulagen weg.

Danke im Voraus!

Organisator:
1. nein
4. Wenn es deinem Dienstherrn beliebt

Neben den finanziellen Auswirkungen solltest du dich noch über das Berufsbeamtentum mit den damit verbundenen Rechten und vor allem Pflichten auseinandersetzen. Wenn es nur um (finanzielles) Lohnen geht bei der Entscheidung Beamter zu werden - lass es sein.

WasDennNun:
Bevor du dich um die monetäre Seite kümmerst, solltest du dir über die Rechten und Pflichten des Beamtentums klar werden.

EiTee:
Den Hinweisen der Vorredner kann ich mich nur anschließen.

zu 2. Wenn du 3 Jahre dabei bist, zum Zeitpunkt der Verbeamtung, so landest du in A9/1. Von deinen 3 Jahren, wird die Zeit für die Laufbahnbefähigung abgezogen, bleiben also noch 1,5 Jahre über. Ob Dir diese voll angerechnet werden, solltest Du vorab klären. In jedem Falle bleibt es bei A9/1.

zu 3. Wie kommst Du auf 2 Jahre? idR dauert die Probezeit 3 Jahre. Angenommen man rechnet dir noch die 1,5 Jahre aus Punkt 2 an, so bist Du noch mind. 1,5 Jahre BaP. Auch hier gilt, dass da nichts angerechnet werden muss und die Zeit als BaP auch durchaus 3 Jahre betragen kann.

zu 4. A 10 wirst Du dann, wenn du befördert wirst. Da es keinen Anspruch auf Beförderung gibt, kannst Du auch auf einem A 13 DP bis zur Pension sitzen, dich aber weiterhin in der A 9 befinden. Hierzu lässt sich somit keine Aussage treffen.


Wie Du monetär aufgestellt bist und wie Du monetär aufgestellt wärst mit der Verbeamtung, ist etwas, dass sich selbst ein halbwegs fähiger Sonderschüler ausrechnen kann. Entsprechend sollte es Dir als Absolvent auch ganz einfach fallen, eine repräsentative Rechnungen zu erstellen.

Für das Beamtentum entscheidet man sich nicht aufgrund monetärer Aspekte, daher auch die Hinweise in den vorherigen Antworten.

FGL:
Rainer "Drachenlord" Winkler ist doch jetzt vorbestraft. Wie kann der denn verbeamtet werden?

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