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Verbeamtung oder tarifbeschäftigt bleiben?

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XTinaG:
Nun, überall dort, wo Menschen sich auf höherwertige Stellen erfolgreich bewerben, kann man erleben, daß der Tarifbeschäftigte höhergruppiert wird. Und zwar auch dann, wenn es mindestens zwei Entgeltgruppen nach oben geht. Zumindest bei letzterer Konstellation wird der Beamte grundsätzlich warten müssen. Überall dort, wo Haushaltsstellen<Planstellen sind, gerne auch mal länger.

Die stellenwirtschaftliche Vergleichstabelle stellt eine pauschalierte Vergleichsbetrachtung zur Belastung des Haushalts dar. Sie stellt nicht dar, daß dieselben Tätigkeiten zu E11 und A12 führen. Je nachdem, wie man die Stellen zuschneidet, können sich Abweichungen von bis zu 4 Gruppen zwischen Besoldung und Entgelt ergeben. Oder Entgeltgruppe und Besoldungsgruppe entsprechen beim numerischen Teil der Bezeichnung einander. Die Vergleichstabelle ist kein Hilfsmittel zur Bewertung der Wertigkeit der Stelle, sondern zur Bewertung der haushalterischen Auswirkungen auf Basis einer zuvor zu treffenden Bewertung der Stelle/Tätigkeit.

JC83:

--- Zitat von: ProfTii am 01.02.2022 07:13 ---Frag doch die Kollegen aus Hessen, die auf der A9 ihre Karriere beginnen und auch dort ihren Ruhestand antreten.

Und es ist auch nicht nur Theorie, dass der TB der eine E11-Tätigkeit auch Anrecht auf die Eingruppierung und Vergütung nach E11 hat. Bei einem Beamten auf einer A11-Planstelle ist das halt schlicht nicht der Fall. Hier können Beförderungssperren, HSKs, ausgesetzte Beförderungsrunden oder unfähige Vorgesetzte den Weg gerne mal unnötig verlängern. Hinzu kommen natürlich noch die Vorgaben zu Wartezeiten aus den Beamtengesetzen.

--- End quote ---

Da blutet mir fast das Herz, aber eben nur fast: Der A9-Beamte hat in der Endstufe nicht so viel weniger netto, als der E11-TB in der Endstufe; rechne ich noch Familienzuschläge hinzu, wird es noch gruseliger.
Davon ab, die Anzahl der derjenigen TB, die sich bspw. von E9b auf E12 erfolgreich bewerben können, dürfte (IT und techn. Berufe mal ausgenommen) im Promillebereich bewegen; viel mehr ist hier ebenfalls Hühnerleiter angesagt, und das bei jeweiligen Stufenzeitverlust bei einer Höhergruppierung.

Interessant ist ja: Wurden denn die Stellen in deinem A9-Bsp. parallel mit TBs in E11 besetzt? Kann ich mir haushälterisch nun mal gar nicht vorstellen. Die E11 liegt im "Durchschnittssatz" (#Stellenplansprech) bei fast 80 k, während die A9 bei 40 k (!) liegt.


--- Zitat von: ProfTii am 01.02.2022 07:13 ---
Und der Vergleich des reinen Nettos ist weiterhin nicht zielführend. Da kann ich mich ja auch mit dem Beschäftigten im großen oder kleinen Wirtschaftsunternehmen vergleichen, das Ergebnis ist immer das was ich gerne hören will.
Bevor du sagst, dass der vergleich hinkt - ja das tut er - genauso wie der vergleich zwischen TB und Beamten.

--- End quote ---

Der Vergleich hinkt wesentlich stärker, denn die Kollegen aus der "freien Wirtschaft" sitzen nicht bei mir auf dem Flur und haben identische Aufgaben und Regeln zu befolgen.

JC83:

--- Zitat von: XTinaG am 01.02.2022 07:15 ---
 Je nachdem, wie man die Stellen zuschneidet, können sich Abweichungen von bis zu 4 Gruppen zwischen Besoldung und Entgelt ergeben.

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Mag sein. Maßgeblich ist doch, welche Praxisrelevanz diese Aussage hat. In (m)einem Verwaltungskomplex mit 120 K Personen, gibt es so etwas nicht.

Die einzigen regelmäßigen Abweichungen von der Vergleichstabelle, die existieren, sind: A11-Stellen als E9B, und hin und wieder E11 = A11, statt A12. Im ersten Fall ist dann regelmäßig bereits vorab ein Beamter "vorgesehen".

Die "gelebte" Praxis ist bei uns, dass man als grobe Orientierung in die Vergleichstabelle schauen muss, denn "Abweichungen" als TB (bis auf E11=A11) nach oben hin, sind Einhorn-Fälle.


XTinaG:
Warum sollte sich der alltägliche und allgegenwärtige Vorgang des Überspringens einer oder mehrerer Entgeltgruppen im Promillebereich bewegen? Bei Tarifbeschäftigten gibt es schließlich kein Laufbahnprinzip, entsprechend häufig kommen derlei Konstellationen vor.

Bei Standesbeamten bspw. ist eine Abweichung zwischen Besoldung und Eingruppierung von 3-4 Gruppen die Regel, denn sie werden nach Landesrecht der meisten  Länder dem gD zugeschlagen, da aber keine selbständigen Leistungen in nennenswertem Umfang anfallen, ergibt sich lediglich eine E6 für Tarifbeschäftigte. Und auch ansonsten ist "gelebte Praxis" nur für Beamte relevant, denn die kann deren Dienstherr besolden wie er lustig ist. Tarifbeschäftigte hingegen sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, völlig wurst was irgendwelche Tabellen ausspucken.

JC83:

--- Zitat von: XTinaG am 01.02.2022 08:06 ---Warum sollte sich der alltägliche und allgegenwärtige Vorgang des Überspringens einer oder mehrerer Entgeltgruppen im Promillebereich bewegen? Bei Tarifbeschäftigten gibt es schließlich kein Laufbahnprinzip, entsprechend häufig kommen derlei Konstellationen vor.
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Auch wenn die Frage rhetorisch war: Keine Ahnung, vllt. weil das Denken in den "Amtstuben" "beamtisch" geprägt ist?; vllt. aber auch weil der E9Bler überhaupt nicht die in der Stellenausschreibung geforderten Erfahrungen für E11/E12-Stellen mitbringt?

In der Argumentation seitens Beamten wird ja gerne häufig ins Feld geführt, dass sich der E9er ja "ohne Probleme" auf E11/E12-Stellen erfolgreich bewerben kann.


--- Zitat von: XTinaG am 01.02.2022 08:06 ---
Bei Standesbeamten bspw. ist eine Abweichung zwischen Besoldung und Eingruppierung von 3-4 Gruppen die Regel, denn sie werden nach Landesrecht der meisten  Länder dem gD zugeschlagen, da aber keine selbständigen Leistungen in nennenswertem Umfang anfallen, ergibt sich lediglich eine E6 für Tarifbeschäftigte.
--- End quote ---

Da ich ja hier "pro" Tb argumentiere, kann ich mich für dieses Bsp. nur bedanken ;)

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