Hallo wie verhält es bei Trennung mit der Noch Ehefrau mit dem Familienzuschlag Stufe 1 und Stufe 2.
Hier der konkrete Fall:
Beamter verheiratet 2 Kinder Frau arbeitet in der Freien Wirtschaft.
Mann zieht im Januar Zuhause aus, die Kinder bleiben bei der Mutter wohnen.
Scheidung wird im Januar eingereicht, die Frau erhält ab Februar das Kindergeld von Landeskasse.
Bekommt der Beamte im Trennungsjahr noch den Familienzuschlag Stufe 1 und 2 bzw erhält er ihn solange bis die Scheidung rechtskräftig ist?
Welche Pflichten hat der Beamte der Personalstelle gegenüber hinsichtlich der Trennung/Scheidung?
Vielen Dank schonmal vorab für die Antworten
MfG