Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Könnte die Stufenlaufzeit in diesem Fall neu beginnen?
XTinaG:
Wenn es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt, sind in diesem Fall die Zeiten vollständig zu berücksichtigen, § 40 Nr. 1 TV-L. Also nicht nur für die Stufenzuordnung, sondern auch für die Stufenlaufzeit.
fair:
Danke! Ich frage lieber zur Sicherheit noch mal nach, ob die Personalstelle der Bezügestelle gegenüber auf den Formularen die vorherige Berufserfahrungen als einschlägig ankreuzt (ich nehme an, dafür gibt es ein Formular).
cyrix42:
Moin, im Zweifelsfall musst du die zuständigen Sachbearbeiter*innen eben noch einmal auf den Paragraphen aufmerksam machen. Solltest du dann relativ bald nach Einstellung tun, wenn es sich nicht schon vorher geklärt hat, sodass dir durch eine potentiell zu spät erfolgende Höherstufung nicht Gehalt durch die Lappen geht...
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