Rückwirkende HG gibt es nicht.
Und man muss einer HG nicht zu stimmen.
Rede mit dem AG und teile ihm mit, dass du erst in 3 Monaten der dauerhaften Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten zustimmen wirst.
Gerne arbeitest du dich aber schon in die neuen Tätigkeiten ein.
Von der S8aS3 kommt man S8bS3
von der S8aS4 in die S8bS4
Wenn ich mich Recht erinnere ist es im TV-L so, dass man eine vorübergehende Übertragung der Tätigkeiten machen könnte und dann später erst die dauerhafte und man erst dann HG wird.
Im TVöD ist es - meine ich - anders, da kann man das so nicht machen, da würde man dann ab Zeitpunkt der vorübergehenden HG werden.