Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung S Tabelle
Rita22:
Hallo, ich habe eine Frage, aktuell bin ich beschäftigt im Tvl-S aktuell befinde ich mich dort in einer S8a Stufe 3 würde aber in 3 Monaten in Stufe 4 kommen. Nun soll ich eine Höhergruppiereung in die S8b bekommen. Leider blicke ich nicht richtig durch ob ich dann in Stufe 2 zurück muss oder in der 3 der S8b bleibe. Allerdings würde beides für mich auf Dauer ja, finanzielle Verluste bedeuten da ich ja in 3 Monaten in die Stufe 4 kommen würde. Wie verhält es sich in dieser Situation? Liebe Grüße
clarion:
Hallo,
ich würde einfach versuchen, die Höhergruppierung hinauszuzögern. Soll die höhere Entgeltgruppe rückwirkend gewährt werden?
Rita22:
Nein soll sie nicht die Höhergruppierung soll auf Grund einer Leitungsposition geschehen zum 01.04 und ich würde regulär zu 01.07 in der S8a in die Stufe 4 kommen. Würde aber, wenn ich es richtig verstanden haben in der S8b von vorne mit Stufe 3 beginnen. Was habe ich für Möglichkeiten die Höhergruppierung hinauszögern? Oder würde ich sogar in die S8b Stufe 2 fallen? Ich kann es einfach aus den Texten nicht herauslesen. Und fände es sehr schade wegen ein paar Monaten.
WasDennNun:
Rückwirkende HG gibt es nicht.
Und man muss einer HG nicht zu stimmen.
Rede mit dem AG und teile ihm mit, dass du erst in 3 Monaten der dauerhaften Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten zustimmen wirst.
Gerne arbeitest du dich aber schon in die neuen Tätigkeiten ein.
Von der S8aS3 kommt man S8bS3
von der S8aS4 in die S8bS4
Wenn ich mich Recht erinnere ist es im TV-L so, dass man eine vorübergehende Übertragung der Tätigkeiten machen könnte und dann später erst die dauerhafte und man erst dann HG wird.
Im TVöD ist es - meine ich - anders, da kann man das so nicht machen, da würde man dann ab Zeitpunkt der vorübergehenden HG werden.
Rita22:
Lieben Dank für die schnelle Hilfe, würde man den bei dieser Höhergruppierung diesen Garantiebetrag erhalten?
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