Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaub nach Elternzeit
Katharina102:
Hallo Zusammen,
kurz zu mir. In bin Krankschwester. Wurde 2018 schwanger und bin direkt ins Arbeitsverbot. Meine Elternzeit endete am 14.3.2020. danach habe ich 6 Wochen gearbeitet und bin dann wieder in Arbeitsverbot durch eine erneute Schwangerschaft. Meine jetztige Elternzeit geht bis Februar.
Vor meiner ersten Elternzeit hatte ich noch 20 Urlaubstage die ich wegen des Arbeitsverbotes nicht nehmen konnte. Laut meinem Arbeitgeber darf er mir die Urlaubstage vor meinem ersten Kind streichen, weil sie verfallen sind. Aber ich hatte ja nie die Möglichkeit die zu nehmen. Ist das rechtens?
Vielen Dank euch schonmal.
blondie:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/elternzeit-wiederaufnahme-der-arbeit-nach-elternzeit-52-rest-urlaub-aus-dem-jahr-des-antritts-der-elternzeit_idesk_PI13994_HI2997345.html
WasDennNun:
Ist das der gleiche Sachverhalt? Da war es ja unmittelbar aufeinander folgend (überlappend) .
Hier hätte man den Urlaub in 2020 ja nehmen können, hat sich aber entschieden 6 Wochen zu arbeiten.
Katharina102:
Als ich 2020 angefangen habe zu arbeiten hatte ich meinen Urlaub aufs Jahr 2020 aufgeteilt, da der Arbeitgeber damals gesagt hatte, das ich mir den Urlaub auf das ganze Jahr 2020 aufteilen kann. Meiner Meinung können Urlaubstage doch nicht einfach gestrichen werden
RsQ:
Mal nur inhaltlich (nicht böse gemeint): Ein Urlaub dient ja der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft. Wo genau liegt der konkrete Bedarf, wenn man drei Jahre quasi nicht gearbeitet hat? Finde es da durchaus nachvollziehbar, wenn der Urlaub dann (mangels Bedarf) verfällt. Und dass Urlaubstage nach gewisser Frist verfallen, ist ja durchaus üblich.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version