Moin,
der (neue) AG kann und darf die zuvor bei einem anderen AG erreichte Stufe und auch die dort schon absolvierte Stufenlaufzeit anerkennen, muss dies aber nicht. (Einzige Pflicht bei Einstellung ist bei >= einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung Stufe 2 und bei >=3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung Stufe 3, jeweils mit neu startender Stufenlaufzeit.) Um die Kann-Regelung anwenden zu können, braucht der neue AG natürlich die relevanten Informationen...