Die Leistungen der Zusatzversorgung für Arbeitnehmer werden im Gebiet West finanziert durch eine Umlage des Arbeitgebers in Höhe von 6,45 v.H. und einen Umlage-Beitrag des Arbeitnehmers in Höhe von 1,81 v.H. des ZV Brutto. (gilt für 2022)
Die Umlage des Arbeitgebers stellt für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil dar und unterliegt daher (nach Abzug von Freibeträgen, im Jahre 2022 monatlich 211,50 EUR) der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.
Technisch wird es dann so dargestellt, dass dieser geldwerte Vorteil (bspw. 130,77 EUR) zunächst aufs Brutto draufgerechnet wird um dann in gleicher Höhe vom Netto (bspw. 130,77 EUR) wieder abgezogen zu werden.
Tatsächlich wird vom Gehalt allerdings nur 1,81 v.H. an die Zusatzversorgung überwiesen (140,56 EUR ?) und zusätzlich 6,45 v.H. seitens des Arbeitgebers, also bei dem Beispiel 130,77 EUR plus 211,50 EUR.
Zusätzlich dazu werden vom geldwerten Vorteil (130,77 EUR) SV Beiträge und Steuern an die entsprechenden Stellen abgeführt.
Wichtig ist vielleicht noch die Information, dass sich im Jahre 2022 zu 2021 der Eigenanteil erhöht hat und der steuerliche Freibetrag gesenkt wurde. Somit können Abrechnungen aus verschiedenen Kalenderjahren alleine dadurch voneinander abweichen.