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ZVUmlage

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WYSWIG2019:
In den Lohnbestandteilen steht die Zeile
AVmG AG-ZL Stfr/PSt                                130,77 und bei andrer Abrechnung 140,56
dann kommt untersonst. Be/ Abzügen
ZVUmlageArbeitnehmer                          -140,78und bei andrer Abrechnung  -130,22
Und  bei den überweisungen
Überweisung AVmG                                 130,77und bei andrer Abrechnung   140,56

Ist AVmG nicht zu niedrig?
müste da nicht eine vie höhere Summe stehen?
bei der 2. Abrechnung Welche Summe wird vom Lohn abgezogen 130,22 oder 140,56

Isie:
Die steuerfreien und ggf. pauschal zu versteuernden Beträge beziehen sich ausschließlich auf den arbeitgeberfinanzierten Teilbetrag der Umlage. Der vom Arbeitnehmer finanzierte Anteil der Umlage profitiert weder vom Steuerfreibetrag noch von der Pauschalsteuer, sondern ist in voller Höhe steuerpflichtig.

WYSWIG2019:
NOCHMAL IN DER ERSTEN RECHNUNG IST DIE ZVUmlageArbeitnehmer    -140,78
ist die AVmG AG-ZL Stfr/PSt         130,77 nicht zu niedrig? In allen Rechnungen sind sie höher wie in der 2 Rechnung oder müssten alle Beträge gleich hoch sein?  Die Bestätigung von VBL sind immer die höheren Beträge. Habe ich die dann 140,56 bezahlt und  ist dann der Betrag    -130,22 falsch? Ist die kommulierte Summe aus  Zeile ZVUmlageArbeitnehmer die,dieauf der Lohnsteuerbescheinigung steht?

Rentenonkel:
Die Leistungen der Zusatzversorgung für Arbeitnehmer werden im Gebiet West finanziert durch eine Umlage des Arbeitgebers in Höhe von 6,45 v.H. und einen Umlage-Beitrag des Arbeitnehmers in Höhe von 1,81 v.H. des ZV Brutto. (gilt für 2022)

Die Umlage des Arbeitgebers stellt für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil dar und unterliegt daher (nach Abzug von Freibeträgen, im Jahre 2022 monatlich 211,50 EUR) der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Technisch wird es dann so dargestellt, dass dieser geldwerte Vorteil (bspw. 130,77 EUR) zunächst aufs Brutto draufgerechnet wird um dann in gleicher Höhe vom Netto (bspw. 130,77 EUR) wieder abgezogen zu werden.

Tatsächlich wird vom Gehalt allerdings nur 1,81 v.H. an die Zusatzversorgung überwiesen (140,56 EUR ?) und zusätzlich 6,45 v.H. seitens des Arbeitgebers, also bei dem Beispiel 130,77 EUR plus 211,50 EUR.

Zusätzlich dazu werden vom geldwerten Vorteil (130,77 EUR) SV Beiträge und Steuern an die entsprechenden Stellen abgeführt.

Wichtig ist vielleicht noch die Information, dass sich im Jahre 2022 zu 2021 der Eigenanteil erhöht hat und der steuerliche Freibetrag gesenkt wurde. Somit können Abrechnungen aus verschiedenen Kalenderjahren alleine dadurch voneinander abweichen.

Isie:
Der auf den Arbeitgeberanteil zur ZV entfallende Steuerfreibetrag und ggf.verbleibende pauschal zu versteuernde Betrag mindert das SV-Brutto nicht in derselben Höhe, sondern lediglich in Höhe von 74,54 EUR, wenn die Summe aus Freibetrag und pauschal zu versteuernden Betrag mindestens 100 EUR beträgt.
D. h. sv-pflichtig ist die um 74,54 EUR geminderte Summe aus Bruttoentgelt und ZV-Arbeitgeberanteil. Steuerpflichtig ist dagegen die um den zustehenden Steuerfreibetrag und ggf. verbleibenden pauschal zu versteuernden Betrag geminderte Summe aus Bruttoentgelt und ZV-Arbeitgeberanteil.

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