Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

ZVUmlage

<< < (3/3)

WYSWIG2019:
Nochmals ganz dumm gefragt: Wenn die ZV Umlage niedriger ist als die Überweisung/bzw. von VBL bestätigte Einzahlung handelt es sich um ZV Umlage+Sonderzahlung(Entgeldumwandlung [variabel])? Wenn die ZV Umlage nicht mit dem Ergebniss durch die Formel  (ZVpflichtiges Entgeld*1,81)/100 nicht übereinstimmt wurde falsch gerechnet? Die Sonderzahlung stellt eine Engeldumwandlung dar. wie wird das berechnet? Wird dann zusätzlich noch Gelder einbehalten die nicht auf dem LOhzettel auftauchen? Ist deshalb eine Abweichung in der LOhnsteuerbescheinigung möglich (5%mehr) rechnerisch ergibt sich ja ein höherer Abzug der aber nicht mit dem tatsächlichen Abzug übereinstimmt.   

WYSWIG2019:
ach und noch etwas ging letztes JAhr in Rente. Das Gehalt plus offenstehenden Entgeldbestandteile und austehender Urlaubszuschlag wurden in den letzten Monat gepackt es ergab sich ein rechnerische ZV Umlage von 295 (stimmte diesmal genau nach Formel) und eine ausgewiesene Überweisung von 660€ (natürlich noch nicht bestätigt)  wenn ich die Überweisungen als richtigen Abzug hinstelle fehlen mir 1400 am Jahresende  ( Bankeingang)  Beim klassischem Abzug fehlen mir somit 3000€.

Isie:
Wenn du eine Entgeltumwandlung hast, die ausschließlich aus der JSZ finanziert wird, laufen die anderen Monate ganz normal, aber mit der Besonderheit, dass der Freibetrag für die EGU den Freibetrag für die arbeitgeberfinanzierte VBL-Umlage kürzt. Eine nach Beendigung des AV geleistete Entgeltnachzahlung wurde möglicherweise in der VBL richtigerweise nicht verbeitragt.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version