Autor Thema: ZVUmlage  (Read 2764 times)

WYSWIG2019

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ZVUmlage
« am: 20.01.2022 02:48 »
In den Lohnbestandteilen steht die Zeile
AVmG AG-ZL Stfr/PSt                                130,77 und bei andrer Abrechnung 140,56
dann kommt untersonst. Be/ Abzügen
ZVUmlageArbeitnehmer                          -140,78und bei andrer Abrechnung  -130,22
Und  bei den überweisungen
Überweisung AVmG                                 130,77und bei andrer Abrechnung   140,56

Ist AVmG nicht zu niedrig?
müste da nicht eine vie höhere Summe stehen?
bei der 2. Abrechnung Welche Summe wird vom Lohn abgezogen 130,22 oder 140,56

Isie

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Antw:ZVUmlage
« Antwort #1 am: 20.01.2022 12:58 »
Die steuerfreien und ggf. pauschal zu versteuernden Beträge beziehen sich ausschließlich auf den arbeitgeberfinanzierten Teilbetrag der Umlage. Der vom Arbeitnehmer finanzierte Anteil der Umlage profitiert weder vom Steuerfreibetrag noch von der Pauschalsteuer, sondern ist in voller Höhe steuerpflichtig.

WYSWIG2019

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Antw:ZVUmlage
« Antwort #2 am: 21.01.2022 03:36 »
NOCHMAL IN DER ERSTEN RECHNUNG IST DIE ZVUmlageArbeitnehmer    -140,78
ist die AVmG AG-ZL Stfr/PSt         130,77 nicht zu niedrig? In allen Rechnungen sind sie höher wie in der 2 Rechnung oder müssten alle Beträge gleich hoch sein?  Die Bestätigung von VBL sind immer die höheren Beträge. Habe ich die dann 140,56 bezahlt und  ist dann der Betrag    -130,22 falsch? Ist die kommulierte Summe aus  Zeile ZVUmlageArbeitnehmer die,dieauf der Lohnsteuerbescheinigung steht?

Rentenonkel

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Antw:ZVUmlage
« Antwort #3 am: 21.01.2022 07:46 »
Die Leistungen der Zusatzversorgung für Arbeitnehmer werden im Gebiet West finanziert durch eine Umlage des Arbeitgebers in Höhe von 6,45 v.H. und einen Umlage-Beitrag des Arbeitnehmers in Höhe von 1,81 v.H. des ZV Brutto. (gilt für 2022)

Die Umlage des Arbeitgebers stellt für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil dar und unterliegt daher (nach Abzug von Freibeträgen, im Jahre 2022 monatlich 211,50 EUR) der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Technisch wird es dann so dargestellt, dass dieser geldwerte Vorteil (bspw. 130,77 EUR) zunächst aufs Brutto draufgerechnet wird um dann in gleicher Höhe vom Netto (bspw. 130,77 EUR) wieder abgezogen zu werden.

Tatsächlich wird vom Gehalt allerdings nur 1,81 v.H. an die Zusatzversorgung überwiesen (140,56 EUR ?) und zusätzlich 6,45 v.H. seitens des Arbeitgebers, also bei dem Beispiel 130,77 EUR plus 211,50 EUR.

Zusätzlich dazu werden vom geldwerten Vorteil (130,77 EUR) SV Beiträge und Steuern an die entsprechenden Stellen abgeführt.

Wichtig ist vielleicht noch die Information, dass sich im Jahre 2022 zu 2021 der Eigenanteil erhöht hat und der steuerliche Freibetrag gesenkt wurde. Somit können Abrechnungen aus verschiedenen Kalenderjahren alleine dadurch voneinander abweichen.

Isie

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Antw:ZVUmlage
« Antwort #4 am: 21.01.2022 12:30 »
Der auf den Arbeitgeberanteil zur ZV entfallende Steuerfreibetrag und ggf.verbleibende pauschal zu versteuernde Betrag mindert das SV-Brutto nicht in derselben Höhe, sondern lediglich in Höhe von 74,54 EUR, wenn die Summe aus Freibetrag und pauschal zu versteuernden Betrag mindestens 100 EUR beträgt.
D. h. sv-pflichtig ist die um 74,54 EUR geminderte Summe aus Bruttoentgelt und ZV-Arbeitgeberanteil. Steuerpflichtig ist dagegen die um den zustehenden Steuerfreibetrag und ggf. verbleibenden pauschal zu versteuernden Betrag geminderte Summe aus Bruttoentgelt und ZV-Arbeitgeberanteil.

WYSWIG2019

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Antw:ZVUmlage
« Antwort #5 am: 21.01.2022 13:50 »
Sorry 1,81% im jahr2021 von ZVPflichtigem Entgeld 7.068,64  entspricht. 130,77 EUR. Die Überweisung muß 130,77 lauten? Oder wie Hoch?Bei einem Gehalt von 6.955,87  ?

Isie

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Antw:ZVUmlage
« Antwort #6 am: 21.01.2022 13:59 »
125,90 €. Aber nnormalerweise sind Bruttoentgelt und ZV-Brutto identisch. Handelt es sich tatsächlich um eine VBL-Pflichtversicherung? Und hast du daneben eine Entgeltumwandlung?

WYSWIG2019

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Antw:ZVUmlage
« Antwort #7 am: 21.01.2022 14:20 »
VBL extra?

WYSWIG2019

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Antw:ZVUmlage
« Antwort #8 am: 21.01.2022 14:51 »
Gebauer (AVBextra 02)

Isie

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Antw:ZVUmlage
« Antwort #9 am: 21.01.2022 14:56 »
Die Umlage geht in die VBL Klassik, die EGU in die VBL extra. Für die EGU gilt ein anderer Freibetrag (§ 3 Nr. 63 EStG), der aber den Freibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG vermindert. Die EGU vermindert das Steuerbrutto und das SV-Brutto, aber nicht das ZV-Brutto.
Es gibt allerdings auch VBL extra ohne Entgeltumwandlung.
« Last Edit: 21.01.2022 15:14 von Isie »

WYSWIG2019

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Antw:ZVUmlage
« Antwort #10 am: 21.01.2022 15:55 »
Nochmals ganz dumm gefragt: Wenn die ZV Umlage niedriger ist als die Überweisung/bzw. von VBL bestätigte Einzahlung handelt es sich um ZV Umlage+Sonderzahlung(Entgeldumwandlung [variabel])? Wenn die ZV Umlage nicht mit dem Ergebniss durch die Formel  (ZVpflichtiges Entgeld*1,81)/100 nicht übereinstimmt wurde falsch gerechnet? Die Sonderzahlung stellt eine Engeldumwandlung dar. wie wird das berechnet? Wird dann zusätzlich noch Gelder einbehalten die nicht auf dem LOhzettel auftauchen? Ist deshalb eine Abweichung in der LOhnsteuerbescheinigung möglich (5%mehr) rechnerisch ergibt sich ja ein höherer Abzug der aber nicht mit dem tatsächlichen Abzug übereinstimmt.   

WYSWIG2019

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Antw:ZVUmlage
« Antwort #11 am: 21.01.2022 16:25 »
ach und noch etwas ging letztes JAhr in Rente. Das Gehalt plus offenstehenden Entgeldbestandteile und austehender Urlaubszuschlag wurden in den letzten Monat gepackt es ergab sich ein rechnerische ZV Umlage von 295 (stimmte diesmal genau nach Formel) und eine ausgewiesene Überweisung von 660€ (natürlich noch nicht bestätigt)  wenn ich die Überweisungen als richtigen Abzug hinstelle fehlen mir 1400 am Jahresende  ( Bankeingang)  Beim klassischem Abzug fehlen mir somit 3000€.

Isie

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Antw:ZVUmlage
« Antwort #12 am: 21.01.2022 18:40 »
Wenn du eine Entgeltumwandlung hast, die ausschließlich aus der JSZ finanziert wird, laufen die anderen Monate ganz normal, aber mit der Besonderheit, dass der Freibetrag für die EGU den Freibetrag für die arbeitgeberfinanzierte VBL-Umlage kürzt. Eine nach Beendigung des AV geleistete Entgeltnachzahlung wurde möglicherweise in der VBL richtigerweise nicht verbeitragt.