Forum Öffentlicher Dienst
Willkommen
Gast
. Bitte
einloggen
oder
registrieren
.
1 Stunde
1 Tag
1 Woche
1 Monat
Immer
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Neuigkeiten:
Übersicht
Hilfe
Suche
Einloggen
Registrieren
Forum Öffentlicher Dienst
»
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H
»
TVöD Bund
(Moderatoren:
Neuling2016
,
E15TVL
) »
Wechsel in höhere Laufbahn
« vorheriges
nächstes »
Send this topic
Drucken
Seiten:
1
Nach unten
Autor
Thema: Wechsel in höhere Laufbahn (Read 5500 times)
lalilu
Gast
Wechsel in höhere Laufbahn
«
am:
14.01.2022 12:53 »
Hallo in die Runde!
Ich arbeite derzeit als Sachbearbeiter in der IT (E11-gehobener Dienst) in einer obersten Bundesbehörde und habe mich erfolgreich auf eine Stelle im höheren Dienst in derselben Behörde beworben. Laut Personalabteilung handelt es sich um eine Umsetzung.
Kann mir jemand sagen, wie es sich mit meinem noch nicht genommenen Urlaub aus letztem Jahr verhält? Behalte ich diesen? Oder müsste ich den noch vor dem Wechsel nehmen? Derzeit bin ich in E11 Stufe 2 eingeordnet. Werde ich beim Wechsel in E13 Stufe 1 eingruppiert oder behalte ich Stufe 2?
Danke schonmal
Moderator informieren
Gespeichert
EiTee
Sr. Member
Beiträge: 378
Antw:Wechsel in höhere Laufbahn
«
Antwort #1 am:
14.01.2022 12:54 »
Am Urlaub ändert sich nichts.
Nein.
13/1
Moderator informieren
Gespeichert
XTinaG
Gast
Antw:Wechsel in höhere Laufbahn
«
Antwort #2 am:
14.01.2022 13:06 »
Eine Höhergruppierung führt mindestens in Stufe 2, § 17 Abs. 5 TVÖD. Bei Tarifbeschäftigten gibt es weder einen gehobenen noch einen höheren Dienst. Noch hätte solcher Beamtenmurks irgendeine Bedeutung für Tarifbeschäftigte.
Moderator informieren
Gespeichert
was_guckst_du
Hero Member
Beiträge: 3,555
Antw:Wechsel in höhere Laufbahn
«
Antwort #3 am:
17.01.2022 08:28 »
...nur die Stufenlaufzeit beginnt wieder von vorn...
Moderator informieren
Gespeichert
Gruß aus "Tief im Westen"
Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen
Bastel
Hero Member
Beiträge: 4,577
Antw:Wechsel in höhere Laufbahn
«
Antwort #4 am:
17.01.2022 08:40 »
Zitat von: EiTee am 14.01.2022 12:54
Am Urlaub ändert sich nichts.
Nein.
13/1
Wir sind nicht im TV-L. Beim Bund behält man seine Stufe bzw. man kommt mindestens in Stufe 2.
Moderator informieren
Gespeichert
XTinaG
Gast
Antw:Wechsel in höhere Laufbahn
«
Antwort #5 am:
17.01.2022 08:45 »
Auch im TV-L führt eine Höhergruppierung mindestens in Stufe 2.
Moderator informieren
Gespeichert
Send this topic
Drucken
Seiten:
1
Nach oben
« vorheriges
nächstes »
Forum Öffentlicher Dienst
»
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H
»
TVöD Bund
(Moderatoren:
Neuling2016
,
E15TVL
) »
Wechsel in höhere Laufbahn