Danke erstmal für die Antwort.
Ich gebe mal noch ein paar Infos dazu, damit die Lage eindeutiger wird.
Ich habe bereits im Februar 2019 bei der Behörde angefangen zu arbeiten (Eingruppierung in E10). Letztes Jahr wurde öffentlich eine Stelle als Referent (Eingruppierung in E13) ausgeschrieben. Auf diese habe ich mich, da ich bereits einen Masterabschluss habe, erfolgreich beworben. Da es sich um dieselbe Behörde handelt, habe ich keinen neuen Arbeitsvertrag erhalten, sondern, wie geschrieben, eine Umsetzungsverfügung mit dem Ziel der dauerhaften Versetzung nach 6-monatiger Erprobungszeit.
Hätte ich hier aber eigentlich einen neuen Vertrag erhalten müssen?
Ich bin an einem neuen Vertrag aber gar nicht wirklich interessiert, weil dann ja wieder eine Probezeit absolviert werden müsste. Durch die Verfügung bin ich aber doch besser gestellt. Denn selbst, wenn ich die Erprobungszeit nicht bestehe, muss ich ja wieder auf meine vorherige Stelle gesetzt werden bzw. mir müssten dann wieder Tätigkeiten übertragen werden, die zu einer Stelle mit der Eingruppierung E10 passen, da ich aufgrund des unbefristeten Arbeitsvertrages nicht so einfach gekündigt werden kann. Oder sehe ich das falsch?