Autor Thema: Wechsel während Erprobungszeit  (Read 2083 times)

Stumpi

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Wechsel während Erprobungszeit
« am: 20.01.2022 15:13 »
Hallöchen!

Ich befinde mich derzeit in folgender Situation:
Mir wurden zum 01.12.2021 höherwertige Tätigkeiten im Rahmen einer Umsetzungsverfügung mit dem Ziel der dauerhaften Versetzung übertragen. Nach einer 6-monatigen Erprobungszeit soll dann die dauerhafte Versetzung wirksam sein. Derzeit erhalte ich eine Zulage zum Ausgleich, nach den 6 Monaten erfolgt dann die Höhergruppierung.
Allerdings sind die neuen Aufgaben nichts für mich, der Bereich interessiert mich leider doch nicht so, wie angenommen und das Team ist recht schwierig.

Meine Frage: Kann ich mich während der Erprobungszeit auf eine andere Stelle mit höherwertigen Tätigkeiten bewerben oder sollte ich die 6 Monate durchhalten und die dauerhafte Versetzung abwarten? Würde bei einer erfolgreichen Bewerbung auf eine andere Stelle mit höherwertigen Tätigkeiten die Erprobungszeit bzw. die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten von vorne beginnen oder könnten die 2 Monate aus der jetzigen Zeit angerechnet werden?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

XTinaG

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Antw:Wechsel während Erprobungszeit
« Antwort #1 am: 20.01.2022 15:21 »
Stellenbesetzung erfolgt beim öffentlichen Arbeitgeber nach Eigung, Leistung und Befähigung. Ob man irgendwo gerade zur Erprobung eine Tätigkeit lediglich vorübergehend auszuüben hat, ist kein valides Auswahlkriterium.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe. Die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist weder Versetzung noch Umsetzung. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung. Sie setzt das Einvernehmen beider Arbeitsvertragsparteien voraus. Ob man eine zunächst nur vorübergehende Übertragung akzeptiert, ist einem selbst überlassen.

Stumpi

  • Gast
Antw:Wechsel während Erprobungszeit
« Antwort #2 am: 20.01.2022 15:48 »
Danke erstmal für die Antwort.

Ich gebe mal noch ein paar Infos dazu, damit die Lage eindeutiger wird.

Ich habe bereits im Februar 2019 bei der Behörde angefangen zu arbeiten (Eingruppierung in E10). Letztes Jahr wurde öffentlich eine Stelle als Referent (Eingruppierung in E13) ausgeschrieben. Auf diese habe ich mich, da ich bereits einen Masterabschluss habe, erfolgreich beworben. Da es sich um dieselbe Behörde handelt, habe ich keinen neuen Arbeitsvertrag erhalten, sondern, wie geschrieben, eine Umsetzungsverfügung mit dem Ziel der dauerhaften Versetzung nach 6-monatiger Erprobungszeit.

Hätte ich hier aber eigentlich einen neuen Vertrag erhalten müssen?

Ich bin an einem neuen Vertrag aber gar nicht wirklich interessiert, weil dann ja wieder eine Probezeit absolviert werden müsste. Durch die Verfügung bin ich aber doch besser gestellt. Denn selbst, wenn ich die Erprobungszeit nicht bestehe, muss ich ja wieder auf meine vorherige Stelle gesetzt werden bzw. mir müssten dann wieder Tätigkeiten übertragen werden, die zu einer Stelle mit der Eingruppierung E10 passen, da ich aufgrund des unbefristeten Arbeitsvertrages nicht so einfach gekündigt werden kann. Oder sehe ich das falsch?

XTinaG

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Antw:Wechsel während Erprobungszeit
« Antwort #3 am: 20.01.2022 15:58 »
Du unterliegst dem Irrtum, ein neuer Arbeitsvertrag würde ein neues Arbeitsverhältnis begründen. Die Arbeitsvertragsparteien können täglich, Stündlich, minütlich... neue Arbeitsverträge abschließen, ohne daß das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand berührt wäre. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis hat eine Probezeit im TVÖD/TV-L/TV-H keine Wirkung. Auch eine neue Wartezeit nach KSchG wird durch einen neuen Arbeitsvertrag im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht begründet.

Kat

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Antw:Wechsel während Erprobungszeit
« Antwort #4 am: 20.01.2022 15:58 »
Es wird üblicherweise  kein ganz  neuer Vertrag sondern ein Änderungsvertrag gemacht. Da gibt es keine Probleme mit der Stufenzuordnung, Probezeit usw.

XTinaG

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Antw:Wechsel während Erprobungszeit
« Antwort #5 am: 20.01.2022 16:00 »
Die gibt es auch bei einem völlig neuen Arbeitsvertrag nicht.

WasDennNun

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Antw:Wechsel während Erprobungszeit
« Antwort #6 am: 20.01.2022 16:04 »
Ob man eine zunächst nur vorübergehende Übertragung akzeptiert, ist einem selbst überlassen.
Ist die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nicht vom Direktionsrecht gedeckt?

Stumpi

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Antw:Wechsel während Erprobungszeit
« Antwort #7 am: 20.01.2022 16:09 »
Ok, vielen vielen Dank für die Aufklärung!

Kann ich denn jetzt überhaupt noch einen neuen Vertrag oder Änderungsvertrag verlangen? Oder hätte ich das direkt machen müssen? Und würdet ihr dazu raten, dass alles vertraglich festzuhalten?

Ich habe bis jetzt nichts unterschrieben, nur die Verfügung erhalten. Unsere Personalabteilung ist für mich da leider kein guter Ansprechpartner, da ich das Gefühl habe, auf die gleiche Frage immer andere Antworten zu erhalten, je nachdem, wen ich frage :-\

Mir ist eigentlich nur wichtig, dass ich eine Referentenstelle erhalte, da ich mich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, im hD verbeamten lassen möchte. Allerdings nicht unbedingt in diesem Referat, da ich mit den Aufgaben und dem Team todunglücklich bin und nicht länger, als notwendig dort bleiben möchte.

XTinaG

  • Gast
Antw:Wechsel während Erprobungszeit
« Antwort #8 am: 20.01.2022 16:11 »
Ob man eine zunächst nur vorübergehende Übertragung akzeptiert, ist einem selbst überlassen.
Ist die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nicht vom Direktionsrecht gedeckt?
Eine vorübergehende Übertragung durchaus. Und zwar dann, wenn die nur vorübergehende Übertragung einer doppelten Billigkeitsprüfung standhält. Ich schrieb aber „zunächst nur vorübergehende Übertragung“. Lehnt man ab, entfällt die Möglichkeit der Erprobung. Und die Billigkeit der vorübergehenden Übertragung.

WasDennNun

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Antw:Wechsel während Erprobungszeit
« Antwort #9 am: 20.01.2022 16:12 »
Ich bin an einem neuen Vertrag aber gar nicht wirklich interessiert, weil dann ja wieder eine Probezeit absolviert werden müsste.
Hier irrst du, das KSchG gilt auch bei einem neuem AV beim gleichen AG, so dass du nicht beliebig gekündigt werden könntest wg. "Probezeit".
Guckst Du hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117546.0.html

XTinaG

  • Gast
Antw:Wechsel während Erprobungszeit
« Antwort #10 am: 20.01.2022 16:12 »
Ok, vielen vielen Dank für die Aufklärung!

Kann ich denn jetzt überhaupt noch einen neuen Vertrag oder Änderungsvertrag verlangen? Oder hätte ich das direkt machen müssen? Und würdet ihr dazu raten, dass alles vertraglich festzuhalten?

Ich habe bis jetzt nichts unterschrieben, nur die Verfügung erhalten. Unsere Personalabteilung ist für mich da leider kein guter Ansprechpartner, da ich das Gefühl habe, auf die gleiche Frage immer andere Antworten zu erhalten, je nachdem, wen ich frage :-\

Mir ist eigentlich nur wichtig, dass ich eine Referentenstelle erhalte, da ich mich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, im hD verbeamten lassen möchte. Allerdings nicht unbedingt in diesem Referat, da ich mit den Aufgaben und dem Team todunglücklich bin und nicht länger, als notwendig dort bleiben möchte.

Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung.

WasDennNun

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Antw:Wechsel während Erprobungszeit
« Antwort #11 am: 20.01.2022 16:18 »
Ok, vielen vielen Dank für die Aufklärung!

Kann ich denn jetzt überhaupt noch einen neuen Vertrag oder Änderungsvertrag verlangen? Oder hätte ich das direkt machen müssen? Und würdet ihr dazu raten, dass alles vertraglich festzuhalten?
Verlangen kannst du gar nichts, da kein Anspruch.
Anregen kannst du vieles, da wir in einem freien Land leben.
Und wer schreibt, der bleibt ist doch die goldene Regel, also die Übertragung deiner höherwertigen, auszuübenden Tätigkeiten solltest du schon schriftlich vorliegen haben.

Zitat
Ich habe bis jetzt nichts unterschrieben, nur die Verfügung erhalten. Unsere Personalabteilung ist für mich da leider kein guter Ansprechpartner, da ich das Gefühl habe, auf die gleiche Frage immer andere Antworten zu erhalten, je nachdem, wen ich frage :-\
Du musst ja auch nichts unterschreiben:
AG überträgt dir (hoffentlich schriftlich) dauerhaft höherwertige Tätigkeiten, du übst diese aus und erledigt.
Wenn du sie nicht ausüben willst, dann musst du dies (schriftlich) verkünden.
Zitat
Mir ist eigentlich nur wichtig, dass ich eine Referentenstelle erhalte, da ich mich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, im hD verbeamten lassen möchte. Allerdings nicht unbedingt in diesem Referat, da ich mit den Aufgaben und dem Team todunglücklich bin und nicht länger, als notwendig dort bleiben möchte.
Das liegt aber nicht alleinig in deiner Hand. Der AG kann dich hinschicken wo er will oder dich dort versauern lassen, wenn er will.
Und wenn du eine E13er Tätigkeit auszuüben hast, dann kann er dich zu eine beliebigen anderen E13er Tätigkeit versetzen, da kannst du nichts machen.

Stumpi

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Antw:Wechsel während Erprobungszeit
« Antwort #12 am: 20.01.2022 17:05 »
Das liegt aber nicht alleinig in deiner Hand. Der AG kann dich hinschicken wo er will oder dich dort versauern lassen, wenn er will.
Und wenn du eine E13er Tätigkeit auszuüben hast, dann kann er dich zu eine beliebigen anderen E13er Tätigkeit versetzen, da kannst du nichts machen.
[/quote]

Ja, das ist natürlich klar. Aber ich kann es bei meiner Abteilungsleitung ansprechen und darum bitten.

Ich möchte nur vorab abklären, ob ich jetzt zwingend eine zeitlang die mit E13 bewerteten Tätigkeiten auf der Stelle ausüben muss, auf die ich mich ursprünglich beworben hatte oder diese E13 Tätigkeiten auch auf einer  Stelle in einem anderen Referat ausüben könnte und eine erneute Versetzung sofort bzw. zeitnah durch den AG möglich wäre ohne erneute Bewerbung meinerseits.

WasDennNun

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Antw:Wechsel während Erprobungszeit
« Antwort #13 am: 20.01.2022 18:15 »
Ja, das ist natürlich klar. Aber ich kann es bei meiner Abteilungsleitung ansprechen und darum bitten.

Ich möchte nur vorab abklären, ob ich jetzt zwingend eine zeitlang die mit E13 bewerteten Tätigkeiten auf der Stelle ausüben muss, auf die ich mich ursprünglich beworben hatte oder diese E13 Tätigkeiten auch auf einer  Stelle in einem anderen Referat ausüben könnte und eine erneute Versetzung sofort bzw. zeitnah durch den AG möglich wäre ohne erneute Bewerbung meinerseits.
Es ist dann ja nicht diese E13 Tätigkeit, sondern eine andere.  ;)

Ich wüsste nicht was gegen eine beliebige Versetzung sprechen würde, außer das da evtl. der PR in der Mitbestimmung sein könnte, oder es Regularien in der DV oder so gibt, wie Stellen zu besetzen sind.
Das kann dir hier aber keiner Beantworten.

Arbeits- und Tarifrechtlich gibt es da keinerlei Einschränkungen. Der AG könnte dich Täglich eine andere EG13 Tätigkeit ausüben lassen.


Wobei es noch nicht mal einer Versetzung bedarf.