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Wechsel während Erprobungszeit

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XTinaG:

--- Zitat von: Stumpi am 20.01.2022 16:09 ---Ok, vielen vielen Dank für die Aufklärung!

Kann ich denn jetzt überhaupt noch einen neuen Vertrag oder Änderungsvertrag verlangen? Oder hätte ich das direkt machen müssen? Und würdet ihr dazu raten, dass alles vertraglich festzuhalten?

Ich habe bis jetzt nichts unterschrieben, nur die Verfügung erhalten. Unsere Personalabteilung ist für mich da leider kein guter Ansprechpartner, da ich das Gefühl habe, auf die gleiche Frage immer andere Antworten zu erhalten, je nachdem, wen ich frage :-\

Mir ist eigentlich nur wichtig, dass ich eine Referentenstelle erhalte, da ich mich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, im hD verbeamten lassen möchte. Allerdings nicht unbedingt in diesem Referat, da ich mit den Aufgaben und dem Team todunglücklich bin und nicht länger, als notwendig dort bleiben möchte.

--- End quote ---

Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung.

WasDennNun:

--- Zitat von: Stumpi am 20.01.2022 16:09 ---Ok, vielen vielen Dank für die Aufklärung!

Kann ich denn jetzt überhaupt noch einen neuen Vertrag oder Änderungsvertrag verlangen? Oder hätte ich das direkt machen müssen? Und würdet ihr dazu raten, dass alles vertraglich festzuhalten?
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Verlangen kannst du gar nichts, da kein Anspruch.
Anregen kannst du vieles, da wir in einem freien Land leben.
Und wer schreibt, der bleibt ist doch die goldene Regel, also die Übertragung deiner höherwertigen, auszuübenden Tätigkeiten solltest du schon schriftlich vorliegen haben.


--- Zitat ---Ich habe bis jetzt nichts unterschrieben, nur die Verfügung erhalten. Unsere Personalabteilung ist für mich da leider kein guter Ansprechpartner, da ich das Gefühl habe, auf die gleiche Frage immer andere Antworten zu erhalten, je nachdem, wen ich frage :-\
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Du musst ja auch nichts unterschreiben:
AG überträgt dir (hoffentlich schriftlich) dauerhaft höherwertige Tätigkeiten, du übst diese aus und erledigt.
Wenn du sie nicht ausüben willst, dann musst du dies (schriftlich) verkünden.

--- Zitat ---Mir ist eigentlich nur wichtig, dass ich eine Referentenstelle erhalte, da ich mich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, im hD verbeamten lassen möchte. Allerdings nicht unbedingt in diesem Referat, da ich mit den Aufgaben und dem Team todunglücklich bin und nicht länger, als notwendig dort bleiben möchte.

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Das liegt aber nicht alleinig in deiner Hand. Der AG kann dich hinschicken wo er will oder dich dort versauern lassen, wenn er will.
Und wenn du eine E13er Tätigkeit auszuüben hast, dann kann er dich zu eine beliebigen anderen E13er Tätigkeit versetzen, da kannst du nichts machen.

Stumpi:
Das liegt aber nicht alleinig in deiner Hand. Der AG kann dich hinschicken wo er will oder dich dort versauern lassen, wenn er will.
Und wenn du eine E13er Tätigkeit auszuüben hast, dann kann er dich zu eine beliebigen anderen E13er Tätigkeit versetzen, da kannst du nichts machen.
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Ja, das ist natürlich klar. Aber ich kann es bei meiner Abteilungsleitung ansprechen und darum bitten.

Ich möchte nur vorab abklären, ob ich jetzt zwingend eine zeitlang die mit E13 bewerteten Tätigkeiten auf der Stelle ausüben muss, auf die ich mich ursprünglich beworben hatte oder diese E13 Tätigkeiten auch auf einer  Stelle in einem anderen Referat ausüben könnte und eine erneute Versetzung sofort bzw. zeitnah durch den AG möglich wäre ohne erneute Bewerbung meinerseits.

WasDennNun:

--- Zitat von: Stumpi am 20.01.2022 17:05 ---Ja, das ist natürlich klar. Aber ich kann es bei meiner Abteilungsleitung ansprechen und darum bitten.

Ich möchte nur vorab abklären, ob ich jetzt zwingend eine zeitlang die mit E13 bewerteten Tätigkeiten auf der Stelle ausüben muss, auf die ich mich ursprünglich beworben hatte oder diese E13 Tätigkeiten auch auf einer  Stelle in einem anderen Referat ausüben könnte und eine erneute Versetzung sofort bzw. zeitnah durch den AG möglich wäre ohne erneute Bewerbung meinerseits.

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Es ist dann ja nicht diese E13 Tätigkeit, sondern eine andere.  ;)

Ich wüsste nicht was gegen eine beliebige Versetzung sprechen würde, außer das da evtl. der PR in der Mitbestimmung sein könnte, oder es Regularien in der DV oder so gibt, wie Stellen zu besetzen sind.
Das kann dir hier aber keiner Beantworten.

Arbeits- und Tarifrechtlich gibt es da keinerlei Einschränkungen. Der AG könnte dich Täglich eine andere EG13 Tätigkeit ausüben lassen.


Wobei es noch nicht mal einer Versetzung bedarf.

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