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Wechsel während Erprobungszeit
XTinaG:
Die gibt es auch bei einem völlig neuen Arbeitsvertrag nicht.
WasDennNun:
--- Zitat von: XTinaG am 20.01.2022 15:21 --- Ob man eine zunächst nur vorübergehende Übertragung akzeptiert, ist einem selbst überlassen.
--- End quote ---
Ist die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nicht vom Direktionsrecht gedeckt?
Stumpi:
Ok, vielen vielen Dank für die Aufklärung!
Kann ich denn jetzt überhaupt noch einen neuen Vertrag oder Änderungsvertrag verlangen? Oder hätte ich das direkt machen müssen? Und würdet ihr dazu raten, dass alles vertraglich festzuhalten?
Ich habe bis jetzt nichts unterschrieben, nur die Verfügung erhalten. Unsere Personalabteilung ist für mich da leider kein guter Ansprechpartner, da ich das Gefühl habe, auf die gleiche Frage immer andere Antworten zu erhalten, je nachdem, wen ich frage :-\
Mir ist eigentlich nur wichtig, dass ich eine Referentenstelle erhalte, da ich mich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, im hD verbeamten lassen möchte. Allerdings nicht unbedingt in diesem Referat, da ich mit den Aufgaben und dem Team todunglücklich bin und nicht länger, als notwendig dort bleiben möchte.
XTinaG:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.01.2022 16:04 ---
--- Zitat von: XTinaG am 20.01.2022 15:21 --- Ob man eine zunächst nur vorübergehende Übertragung akzeptiert, ist einem selbst überlassen.
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Ist die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nicht vom Direktionsrecht gedeckt?
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Eine vorübergehende Übertragung durchaus. Und zwar dann, wenn die nur vorübergehende Übertragung einer doppelten Billigkeitsprüfung standhält. Ich schrieb aber „zunächst nur vorübergehende Übertragung“. Lehnt man ab, entfällt die Möglichkeit der Erprobung. Und die Billigkeit der vorübergehenden Übertragung.
WasDennNun:
--- Zitat von: Stumpi am 20.01.2022 15:48 ---Ich bin an einem neuen Vertrag aber gar nicht wirklich interessiert, weil dann ja wieder eine Probezeit absolviert werden müsste.
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Hier irrst du, das KSchG gilt auch bei einem neuem AV beim gleichen AG, so dass du nicht beliebig gekündigt werden könntest wg. "Probezeit".
Guckst Du hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117546.0.html
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