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TV-H Überstunden und Dienstvereinbarung zu Gleitzeit
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AlphaOmega:
Guten Abend,
mir sind die Aussagen in § 7 Abs. 8 bzw. § 6 Abs. 7 TV-H nicht klar.
Was ist ein Arbeitszeitkorridor?
Was ist die tägliche Rahmenzeit?
Hypothetisches Beispiel:
Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 h.
Eine Dienstvereinbarung sieht vor, dass Mitarbeiter von Mo. - Fr. von 5:00 bis 18:00 ihre Arbeitsleistung erbringen können, wobei die Arbeitsleistung in jedem Fall von 9:00 - 11:30 und 13:30 bis 15:00 zu erbringen ist.
Was ist hier der Arbeitszeitkorridor und was die tägliche Rahmenzeit?
XTinaG:
Ein Arbeiszeitzeitkorridor ist ein in einer BV/DV festgelegter Wochenarbeitszeitumfang, bis zu dem keine Überstundenzuschläge anfallen. Eine tägliche Rahmenzeit ist ein durch BV/DV festgelegtes tägliches Zeitfenster von nicht mehr als 12 Stunden zwischen 6 und 20 Uhr, in dem keine Überstundenzuschläge anfallen.
Da im Beispiel weder die Vereinbarung eines Arbeitszeitkorridors noch einer Rahmenzeit geschildert worden ist, ist nichts im Beispiel das eine oder das andere.
AlphaOmega:
Eine DV müßte also explizit das Wort Arbeitszeitkorridor oder Rahmenzeit enthalten oder es müßte explizit drinstehen, dass für Arbeitsstunden, die zwischen x und y Uhr geleistet werden, keine Überstundenzuschläge gezahlt werden oder dass bei einer wöchentlichen tatsächlichen Arbeitszeit von bis 45 h keine Überstundenschläge gezahlt werden? Es kann nicht passieren, dass sich die DS und der PR bei der Formulierung einer DV so ungeschickt anstellen, dass sie einen Arbeitszeitkorridor oder eine Rahmenzeit festlegen, ohne es zu merken?
XTinaG:
Man könnte auch auf die Norm verweisen. Auch andere Formulierungen wären denkbar.
AlphaOmega:
Danke. Das hat mir sehr geholfen.
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