Eine DV müßte also explizit das Wort Arbeitszeitkorridor oder Rahmenzeit enthalten oder es müßte explizit drinstehen, dass für Arbeitsstunden, die zwischen x und y Uhr geleistet werden, keine Überstundenzuschläge gezahlt werden oder dass bei einer wöchentlichen tatsächlichen Arbeitszeit von bis 45 h keine Überstundenschläge gezahlt werden? Es kann nicht passieren, dass sich die DS und der PR bei der Formulierung einer DV so ungeschickt anstellen, dass sie einen Arbeitszeitkorridor oder eine Rahmenzeit festlegen, ohne es zu merken?