Autor Thema: Besoldungsgleiche Umsetzung (A15) möglich?  (Read 2539 times)

harryb

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Besoldungsgleiche Umsetzung (A15) möglich?
« am: 21.01.2022 07:43 »
Hallo,

ich habe eine A15-Ausschreibung gewonnen und direkt nach der Umsetzung festgestellt, dass ich auf dem Dienstposten nicht lange bleiben möchte. Grund sind z.B. andere Aufgabenschwerpunkte, als ich anhand des Ausschreibungstextes erwartet habe. Außerdem hat der RL offenbar ein Problem mit Telearbeit, was ich wegen familiärer Verpflichtungen eigentlich beantragen wollte.

Kann ich mich direkt wieder auf einen hoffentlich passenderen A15-Dienstposten bewerben?

EiTee

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Antw:Besoldungsgleiche Umsetzung (A15) möglich?
« Antwort #1 am: 21.01.2022 07:53 »
Ja!

harryb

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Antw:Besoldungsgleiche Umsetzung (A15) möglich?
« Antwort #2 am: 21.01.2022 12:43 »
Ok, ich hoffe die Bewerbungen sind dann nicht ganz chancenlos. In den Stellenausschreibungen findet sich nämlich immer dieser Passus:

Zitat
Mit dieser Ausschreibung soll eine Förderentscheidung erzielt werden. Die Auswahl der
Förderungsbewerberinnen und -bewerber erfolgt nach dem Grundsatz von Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten, die
bereits der Besoldungsgruppe des ausgeschriebenen Dienstpostens angehören, werden
ausschließlich als Interessenbekundungen betrachtet und nicht in die Auswahl nach Art.
33 Abs. 2 GG einbezogen.

WasDennNun

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Antw:Besoldungsgleiche Umsetzung (A15) möglich?
« Antwort #3 am: 21.01.2022 14:01 »
So soll es ja auch sein, erst die die die A15 noch erreichen sollen, wenn keiner will, dann kann sich der A15 ja seitwärts bewegen.
Und wenn der Dienstherr jemanden seitwärts bewegen will, dann steht ihm das ja jederzeit frei.

Auf gut Deutsch: Ein Anrecht darauf den Dienstposten zu verlassen um auf einem anderen zukommen wirst du seitwärts idR nicht haben.

Eukalyptus

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Antw:Besoldungsgleiche Umsetzung (A15) möglich?
« Antwort #4 am: 21.01.2022 14:24 »
Du wirst mit deinem Vorgesetzten und deiner Personalführung sprechen müssen, gern auch mit dem einen oder anderen potentiellen neuen Vorgesetzten (der dich auf einer seiner offenen Stellen A15 haben möchte). Ein Ausschreibungsverfahren mit der von dir oben zitierten Einschränkung wirst du nicht "gewinnen", wenn noch genügend geeignete Bewerber A14 sich beworben haben.

Ansonsten hast du nicht geschrieben, ob du derzeit ggf. noch A14 bist. Aus meiner laienhaften Sicht bist du damit theoretisch noch im Rennen, da du eben nicht der Besoldungsgruppe des zu besetzenden Dienstpostens angehörst. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, weiß ich nicht.

Insofern ja: du wirst voraussichtlich erstmal dort bleiben, wo du bist.

Johann

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Antw:Besoldungsgleiche Umsetzung (A15) möglich?
« Antwort #5 am: 21.01.2022 15:46 »
Mal rein aus Interesse: In welcher Art Behörde gibt es (offenbar) so viele zu besetzende A15-Posten?

Bei uns mit 1.000 Mitarbeitern taucht ca. 1x pro Jahr eine E15-Stelle in den Ausschreibungen auf und maximal alle 3 Jahre eine E15-Stelle, die auch als Posten für A15 vorgesehen ist ("E15 oder A15").

EiTee

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Antw:Besoldungsgleiche Umsetzung (A15) möglich?
« Antwort #6 am: 21.01.2022 16:15 »
Mal rein aus Interesse: In welcher Art Behörde gibt es (offenbar) so viele zu besetzende A15-Posten?
Zitat

Bei uns sind es aktuell um die 30, im Bereich A 14 dreistellig.

Eukalyptus

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Antw:Besoldungsgleiche Umsetzung (A15) möglich?
« Antwort #7 am: 22.01.2022 22:53 »
Mal rein aus Interesse: In welcher Art Behörde gibt es (offenbar) so viele zu besetzende A15-Posten?
...

In der Art Behörde, die viele A15-Stellen im Stellenplan hat und gleichzeitig einen geeigneten (alten) Alterskegel und/oder höhere Fluktuation hat. Ich darf (und du auch) vermuten dass ansonsten z.B. allein aufgrund der Größe in einem Ministerium mehr A15 gesucht werden, als in einem lokalen Finanzamt dessen Vorsteher die einzige A15 ist.

Casiopeia1981

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Antw:Besoldungsgleiche Umsetzung (A15) möglich?
« Antwort #8 am: 28.01.2022 21:50 »
Externe oder interne Bewerbung?

Bei internem Umsetzungswunsch würde ich das Gespräch mit der Personalstelle suchen und ggf. mal mit dem Personalrat sprechen. Umsetzungen gehen auch ohne Ausschreibung.