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Besoldungsgleiche Umsetzung (A15) möglich?
harryb:
Hallo,
ich habe eine A15-Ausschreibung gewonnen und direkt nach der Umsetzung festgestellt, dass ich auf dem Dienstposten nicht lange bleiben möchte. Grund sind z.B. andere Aufgabenschwerpunkte, als ich anhand des Ausschreibungstextes erwartet habe. Außerdem hat der RL offenbar ein Problem mit Telearbeit, was ich wegen familiärer Verpflichtungen eigentlich beantragen wollte.
Kann ich mich direkt wieder auf einen hoffentlich passenderen A15-Dienstposten bewerben?
EiTee:
Ja!
harryb:
Ok, ich hoffe die Bewerbungen sind dann nicht ganz chancenlos. In den Stellenausschreibungen findet sich nämlich immer dieser Passus:
--- Zitat ---Mit dieser Ausschreibung soll eine Förderentscheidung erzielt werden. Die Auswahl der
Förderungsbewerberinnen und -bewerber erfolgt nach dem Grundsatz von Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten, die
bereits der Besoldungsgruppe des ausgeschriebenen Dienstpostens angehören, werden
ausschließlich als Interessenbekundungen betrachtet und nicht in die Auswahl nach Art.
33 Abs. 2 GG einbezogen.
--- End quote ---
WasDennNun:
So soll es ja auch sein, erst die die die A15 noch erreichen sollen, wenn keiner will, dann kann sich der A15 ja seitwärts bewegen.
Und wenn der Dienstherr jemanden seitwärts bewegen will, dann steht ihm das ja jederzeit frei.
Auf gut Deutsch: Ein Anrecht darauf den Dienstposten zu verlassen um auf einem anderen zukommen wirst du seitwärts idR nicht haben.
Eukalyptus:
Du wirst mit deinem Vorgesetzten und deiner Personalführung sprechen müssen, gern auch mit dem einen oder anderen potentiellen neuen Vorgesetzten (der dich auf einer seiner offenen Stellen A15 haben möchte). Ein Ausschreibungsverfahren mit der von dir oben zitierten Einschränkung wirst du nicht "gewinnen", wenn noch genügend geeignete Bewerber A14 sich beworben haben.
Ansonsten hast du nicht geschrieben, ob du derzeit ggf. noch A14 bist. Aus meiner laienhaften Sicht bist du damit theoretisch noch im Rennen, da du eben nicht der Besoldungsgruppe des zu besetzenden Dienstpostens angehörst. Wie das in der Praxis gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Insofern ja: du wirst voraussichtlich erstmal dort bleiben, wo du bist.
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